Wildunfall ohne Tierleiche – muss die Vollkasko bezahlen?
Ein Freund war abends mit dem Auto unterwegs, plötzlich sprangen mehrere Wildschweine über die Straße. Meinem Freund gelang ein Ausweichmanöver, dafür landete er leider vor einem Baum. Muss die Vollkasko für den Schaden an seinem Auto aufkommen, obwohl kein totes Tier und vom Gutachter weder Wildhaare oder –Blut gefunden wurde.
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Die Vollkasko muss zahlen, wenn keine schlüssigen Beweise für einen anderen Unfallhergang vorliegen.
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Die Vollkasko wird seinen Schaden bezahlen, dafür ist sie ja da.
Hätte er ein Stück Wild überfahren, hätte allerdings die Teilkasko gezahlt udn er hätte die Hochstufung gespart.
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die vollkasko zahlt hier. aber mit spuren häte die teilkasko den schaden übernommen und die einstufung in eine schlechtere gefahrenklasse wäre unterblieben.
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Die Vollkasko wird abzüglich der Selbstbeteiligung zahlen - es sei denn es waren noch grobe Fahrlässigkeit mit im Spiel. Da die Kollision mit einem Wildschwein in der Regel zu kollossalen Schäden führt ist die Ausweichreaktion sogar nachvollziehbar. Versicherungstechnisch und ohne glaubwürdige Zeugen aber ein Schwachsinn.
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Autofahrer hat Beweispflicht
Die Beweispflicht liegt beim Fahrer. Das Oberlandesgericht Köln wies den Entschädigungsanspruch gegen eine Versicherung ab, weil der Autofahrer nicht beweisen konnte, dass er mit einem Hasen kollidiert ist und dass dieser den anschließenden Unfall verursacht hat. Bei einem Zusammenstoß mit einem Reh oder einem Wildschwein sind die Spuren am Auto in der Regel eindeutig und der Nachweis unkompliziert.
man könnte ja bei einem unfall IMMER etwas anderes behaupten warum / wodurch er passiert ist. einfach ist es nicht die forderungen auch durchzusetzen.
weiter unter: http://www.hegering-herten.de/Jager_Info/Wildunfalle/wildunfalle.html