Wieviel Prozent der Steuerbescheide sind statistisch falsch- wann lohnt es nachzuprüfen?
Gibts eigentlich Erfahrungswerte, wie oft sich der Fiskus bei Steuerbescheiden verrechnet, lohnt es sich wirklich, einen Steuerbescheid anzuzweifeln, Widerspruch einzulegen u.sw.Haben die Finanzbeamten nicht immer grundsätzlich recht...?
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Keine Ahnung... ich habe davon bisher noch nichts gehört.
Ich kann nur aus meiner persönlichen Statistik berichten, daß seit 2000 keine meiner Steuererklärungen ohne Einspruch und Änderungen von statten ging. Entweder gab es Fehler, daß etwas nicht berücksichtigt wurde, oder es gab Argumentationsbedarf zur Anerkennung von Positionen.
Mit den Einsprüchen kam ich bisher auch immer durch - erfolgreichster Fall war die Anerkennung meines Arbeitszimmers. Das hat sich richtig gelohnt.
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die Quote soll angeblich im 2-stelligen Bereich liegen. Nur wie soll man solchen Aussagen glauben, wenn die, die das behaupten, die Einzelfälle gar nicht kennen.
Die Frage ist eigentlich vielmehr, ob nicht der, der die Steuererklärung einreicht, nicht das Wissen hat, es korrekt zu machen.
Ich mache meine Steuer über einen Steuerberater, der vorab weiss, was möglich ist und was nicht. Und der nennt mir auch die heiklen Dinge vorab. Ich entscheide, ob wir es versuchen oder nicht.
Wird doch mal was nicht anerkannt, dann ist es nicht so, dass das FA immer recht hat, sondern es geht oft um die Art der Argumentation. Weltfremd sind die auch nicht.
Somit sehe ich bei der Frage schon mal das Problem, ob derjenige, der den Bescheid bekommt, überhaupt erkennt, dass sich das FA verrechnet hat. Und hat sich das FA verrechnet, wird man auch recht bekommen.
Verrechnet steht ja für einen klaren Rechenfehler, oder?
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Wenn ein Steuerbescheid "falsch" ist, dann liegt es nicht daran, dass der Fiskus sich "verrechnen" würde. Ein Verrechnen ist in EDV-Zeiten nahezu ausgeschlossen; bei der von der Finanzverwaltung eingesetzten Software jedenfalls.
Wenn ein Steuerbescheid "falsch" ist, dann ist das vielmehr darauf zurückzuführen, dass das Finanzamt einen bestimmten Sachverhalt rechtlich anders gewürdigt hat als der Steuerpflichtige oder als es der objektiven Rechtslage entspricht. Das hat aber nichts mit Verrechnen zu tun.
Für das Jahr 2010 hat das BMF eine Statistik veröffentlicht, nach welcher in mehr als 71 % der Fälle einem Einspruch durch Änderungsbescheid abgeholfen wurde: http://www.bundesfinanzministerium.de ; dann suchen nach "Einspruch" und "Abhilfe"
Haben die Finanzbeamten nicht immer grundsätzlich recht...?
Wieso sollten sie? Im Rechtsstaat hat Recht, wer sich auf eine Rechtsgrundlage berufen kann.
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Kommt darauf an, was Du unter falsch verstehst.
Wenn falsch bedeutet, dass die Steuerbescheide alle realen Tatbestände vollständig und korrekt erfasst haben, dann sind circa 100% der Steuerbescheide falsch.
Wenn Du allerdings meinst, dass in Steuerbescheiden die dem Finanzamt bekannten Tatsachen rechtlich richtig gewürdigt sind, dann sind nur 80% der Steuerbescheide falsch.
Die Aufgabe des Finanzbeamten ist es aus den Angaben die ihm gemacht werden, die richtige Steuer festzusetzen.
Da der Angabenlieferer aber nicht immer unbedingt weis, was der Finanzbeamte braucht, und der Finanzbeamte nur dann ermitteln muss, wenn etwas offenbar nicht richtig ist, führt die dazu, dass die Steuer falsch festgesetzt wird und keiner merkt etwas.
Du hast jederzeit das Recht Einspruch einzulegen. Wenn Du ihm aber nicht sagst, wo Du einen Fehler entdeckt hast, oder in welchem Bereich Du eine andere Meinung hast, dann wird er den Bescheid noch Mal mit den Erklärungsdaten vergleichen und Dir mitteilen, dass er keinen Fehler findet. Außer Zeitverschwendung war dann gar nix.
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Die meisten Fehler, die ich erlebt habe, sind auf falschen Abtippen der von mir in die Steuererklärung geschriebenen Zahlen zurückzuführen. Ich hatte etwa alle 4 bis Jahre so ein Problem, 2011 aber gleich dreimal in der selben Steuererklärung.
Es lohnt sich also die Zahlen im Steuerbescheid mit denen der Steuererklärung zu vergleichen.
Vieles ließ sich telefonisch un unbürokratisch regeln.
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Mein Steuerbescheid geht zuerst an meinem Steuerberater. Der händigt ihn mir dann aus, wenn es nichts zu bemängeln gibt.
GRATULATION zu dem Erfolgserlebnis !!!!