Wieviel Gutschrift Kindererziehungszeiten/Rentenkonto bei Tod des Kindes?
Mich würde interessieren, ob man für jedes Kind 3 Jahre Gutschrift auf dem Rentenkonto bekommt (Kindererziehungszeiten), auch dann, wenn das Kind nach 18 Monaten leider verstorben ist? Oder erfolgt hier nur anteilige Gutschrift auf dem Rentenkonto? Zumal man nach so einem Schicksal ja oft nicht gleich in der Lage ist, wieder zu arbeiten.
2 Antworten
Hallo Sparsam, wenn das Kind (leider) keine 3 Jahre alt wird, dann endet die Kindererziehungszeit, die die Mutter auf dem Rentenkonto gutgeschrieben kommt mit dem Todesmonat des Kindes. Natürlich ist man nach so einem Schicksalsschlag nicht so schnell in der Lage das normale Leben wieder weiterzuführen, daher sollte man in diesem Fall unbedingt zum Arzt gehen und sich krankschreiben zu lassen, oder falls möglich Alg-I-Antrag stellen, da ja die Kindererziehungszeit endet und dann zum Arzt.
Fallen die Voraussetzungen für Kindererziehungszeiten während der ersten 12 (vor 1992 geb.) beziehungsweise 36 Lebensmonate ( nach 1992 geb.) des Kindes weg, zum Beispiel durch Tod des Kindes, endet die Kindererziehungszeit an diesem Tag.
So tragisch es auch ist, leider sind die Gesetze so und nicht anders.