Wie viel Geld kann die Arge vom Bausparvertrag einbehalten, wenn er ausgezahlt wird?

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Hallo amalek, eigentlich würde das Jobcenter, den Bausparvertrag schon beim Alg-II-Antrag als Vermögen anrechnen, wenn der Freibetrag überschritten wird. Falls der Bausparvertrag drunter liegt, wäre es ja ok. Es sei denn der Betrag läge - nach Einzahlungen- über dem Freibetrag, dann rechnet das Jobcenter wie lange Du mit dem "Mehr" leben kannst und entsprechend das Alg II für diese errechnete Zeit einstellen.

Wichtig ist, daß Du dem Jobcenter die Zahlung der Bausparkasse angibst. 

Der Bausparvertrag zählt gem. § 12 I SGB II dann zum Vermögen, wenn er während der Vertragslaufzeit verwertbar war. Somit ist zu fragen, ob der Bausparvertrag vorzeitig hätte gekündigt werden können. 

In diesem Fall würde er dem Vermögen zugerechnet werden. 

Das BSG (Urteil vom 16.5.07 AZ: B 11b AS 37/06 R) hat bereits entschieden, dass bei einer Verwertbarkeit eines Vermögenswertes eine Berücksichtung von Anfang an zu erfolgen hat und nicht erst ab der Erzielung eines Erlöses. 

Somit muss die Auszahlung eins Bausparvertrags bei vorzeitiger Kündigungsmöglichkeit (Verwertbarkeit) nicht als Einkommen gewertet werden. Eine konkrete Entscheidung des BSG ist zu dieser Frage noch nicht ergangen.

http://www.hartz4hilfthartz4.de/cms/html/hartz-4-iv-alg-ii-verwertbares-vermoegen.html

Auch hier gelten die Antworten, die vor 10 Tagen gegeben wurden, immer noch. 

Gibt es von Deiner Seite etwas, was Du uns berichten möchtest?

Wurde der bestehende Sparvertrag bei der Alg2 Antragstellung angegeben ? 

Nach m.M. bleiben dann pro Lbj.150,- plus einmalig 750,-Euro anrechnungsfrei.

Alles darüber hinaus zählt als Vermögen, Alg2 wird gekürzt bis aufgebraucht.