Wieviel ans Sozialamt zurückzahlen

4 Antworten

Teilen wir es mal auf:

  1. eBay. Was wurde bei eBay verkauft? eigene alte Kleider, oder Sachen, die für den Verkauf angeschafft wurden? Sachen aus dem eigenen Besitz (Dachbodenentrümpelung), werden nicht angerechnet. Handel mit Dingen die man zum Verkauf angeschafft hat (oder die einem für den Zweck geschenkt wurden), dann ist das eine selbständige Tätigkeit, bei der man den Gewinn berechnen muss, der dann angerechnet wird. Bei Grundsicherung sind meines Wissens nur 165,- Euro frei.

  2. Das ist ja in kleinem Rahmen schon fast gewerbliches Glücksspiel. Auch das wird m. E. angerechnet, wobei man bestimmt die Gewinne udn Verluste saldieren darf.

@wfwbinder und @derdirk22,

bei Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsunfähigkeit (GruSi) ist es anders als bei Hartz IV (wo es einen Freibetrag von bis 100 € plus 20 % von dem darüber gibt).

Bei dieser GruSi darf der GruSi-Bezieher ab dem 1. € nur 30% behalten. Dieser Freibetrag ist aber gedeckelt bei 50% des Regelsatzes (= jetzt die Hälfte von 391, ab Januar von 399 €). Alles darüber hinaus kassiert das Amt - es sei denn, man hat so viel, dass man sich vom Amt abmelden und erstmal davon leben kann.

(Ich weiß, diese Ungleichbehandlung der GruSi-Bezieher ist himmelschreiend - von den selbst hungernden Bundespolitikern so aber gewollt.)

Bei Gewinnen aus Spielen wird nur der Gewinn berücksichtigt, nicht der Einsatz - darüber gibt es ein Urteil:

Glück im Spiel - Pech bei Hartz IV (naja, und so auch bei GruSi)

http://www.focus.de/finanzen/news/arbeitsmarkt/tid-25513/d-d-weniger-hartz-iv-bei-geldgewinnen_aid_738398.html

@derdirk22, ja, jetzt heißt es tatsächlich: Ratenzahlung - tut mir leid für Dich.

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Verkaufst Du über eBay über das Jahr verteilt einige Dinge aus Deinem Hausstand, passiert nichts.

Ich vermute aber, dass Du mit den Verkäufen das Spielen finanzierst und das Sozialamt dahinter gekommen ist.

Nun fragt sich das Sozialamt wohl, woher Du an das Geld kommst, das eingesetzt wird, denn die Grundsicherung sichert die Existenz und unterstützt nicht das Spielen.

Wenn man Dir bei den Verkäufen eine gewisse Regelmäßigkeit nachweisen kann, wist Du Dich wohl von der Grundsicherung verabschieden müssen.

Die Grundsicherung bekomme ich weiterhin, das habe ich schon geklärt. Ich habe auch eine Erklärung unterschrieben, das ich nicht weiter spiele und auch nichts mehr zu verkaufen habe.

In der Erklärung sind die ganzen Einnahmen aufgelistet. Diese belaufen sich auf insgesamt 3000 eur. Auf den Kontoauszügen sind Einnahmen von ca 3700 eur und Ausgaben von ca 2000 eur. (Aufgeteilt auf ca 2 Monate) Das war im Sommer

Meine sorge ist, das ich die ganzen 3000 eur zurückzahlen muss was ich nicht kann. Selbst 1/3 wäre nicht möglich und nur durch Raten.

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@derdirk22

Falls Du zur Kasse gebeten wist, kannst Du das auf Raten tun.

Dir bleibt jetzt nur abzuwarten, welche Forderungen auf Dich zukommen. Ich kann Dir nur raten, mit dem Spielen aufzuhören, denn Du zahlst im Endeffekt immer drauf, auch wenn ab und an mal ein Gewinn zu verbuchen ist.

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Private Einnahmen aus ebay -Verkäufen müssen nicht dem Sozialamt gemeldet oder versteuert werden, es sei denn es wird gewerblich gehandelt. Bei den Einnahmen aus Glücksspielen kann es anders aussehen je nach dem wieviel eingenommen bzw. ausgegeben wurde. Du wirst ja sicher die Beträge genau notiert haben.

@derdirk22, als Kommentar unter der Antwort von wfwbinder habe ich Dir ja schon geschrieben, wie es mit den Gewinnen aus Spielen ist. Deine Einsätze interessieren also nicht. Anders als bei Einkünften aus Arbeit, bei denen man die entstandenen Kosten ganz oder teilweise absetzen kann, wird das bei Spielen (= "anstrengungsloses Einkommen") nicht berücksichtigt.

Ich empfehle Dir, bei Klärung, wie nun weiter vorgegangen wird, zum Amt mit einem erfahrenen Beistand zu gehen (dazu gleich mehr).

Vorsorglich diese Hinweise von mir:

Umgang mit Sozialbehörden

Mit dem Amt nichts telefonisch klären (das kann man später nie beweisen). Alles schriftlich machen. Am besten Schreiben, Belege und Anträge persönlich abgeben. - Den Erhalt des Schreibens lässt man sich auf einem mitgebrachten Doppel mit Stempel, Datum und Unterschrift bestätigen. (Dies verlangt man mit ruhigem, freundlichem Ton und reicht das Schreiben rüber, „und hier brauche ich noch Stempel mit Datum und Unterschrift“).

Wenn man nur etwas abgeben will, dann wie üblich ein Schreiben aufsetzen, in dem erklärt wird, was "als Anlage" überreicht wird. - Wiederum dieses Anschreiben auf einem mitgebrachten Doppel mit Stempel und Unterschrift bestätigen lassen.

Diese Bestätigungen sind Gold wert, sie sind mehr wert als ein Einschreibebeleg (mit dem ja nur der Eingang eines Umschlags bestätigt wird).

Mit einer solchen Bestätigung kann von Seiten der Behörde nicht behauptet werden, Schreiben und Belege seien nicht eingegangen. Und wenn doch, eine Fotokopie von deren Bestätigung vorlegen (das Original unbedingt wie eine Kostbarkeit hüten). - Werden so die Unterlagen / Belege abgegeben, wird erfahrungsgemäß allgemein die Sache sogar zügiger bearbeitet.

Falls Du meinst, ich würde übertreiben, google mit jobcenter unterlagen verloren.

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Im Gespräch mit den Mitarbeitern immer korrekt und konzentriert sein. Wenn die Mitarbeiter freundlich und zugewandt sind: Auch Infos im Vertrauen landen in der Akte und können später gegen den „Kunden“ (wie es vollmundig bei Sozialbehörden heißt) verwendet werden.

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Oft ist es ratsam, zum Amt einen Beistand als Begleitung mitzunehmen. Dieser muss nur zuhören und kann dabei Protokoll führen, oder hinterher macht man gemeinsam ein Erinnerungsprotokoll. Der Beistand kann aber auch für Dich Erklärungen abgeben, dazu § 13, Absatz 4 SGB X (google mit 13 sgb 10):

  • (4) Ein Beteiligter kann zu Verhandlungen und Besprechungen mit einem Beistand erscheinen. Das von dem Beistand Vorgetragene gilt als von dem Beteiligten vorgebracht, soweit dieser nicht unverzüglich widerspricht.

Für einen ehrenamtliche Behördenbegleiter = Beistand google jeweils mit Deinem Wohnort (oder dem nächstgrößeren, wenn Deiner klein ist) mit

Ämterlotsen

Behördenlotsen

Behördenbegleiter

Hartz IV Mitläufer

Hartz IV Gegenwind e.V.

Wir gehen mit org

Diese Ämterbegleiter sind wertvolle Hilfen und notfalls auch Zeugen, und (die meisten? alle?) haben für diesen ehrenamtlichen Dienst eine kleine Ausbildung genossen und kennen sich bestenfalls mit den Gesetzen aus. (Sag beim Amt niemals, Du hättest einen Zeugen dabei! Zeugen dürfen des Raumes verwiesen werden - Beistände dagegen nicht, auf die hast Du ein Recht.)

Lebst Du in einer Bedarfsgemeinschaft (oder Haushaltsgemeinschaft): Andere Mitglieder solch einer Gemeinschaft können für Dich kein Beistand sein, denn sie sind nicht neutral, sondern automatisch selbst Betroffene.

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Und google mit

legitimation eines beistands pdf

und lade Dir die Datei vom elo-forum runter. Darin erfährst Du die gesetzliche Grundlage für Beistände und dass jeder Bürger ein Recht darauf hat, sich bei Behördengängen von einem Beistand begleiten zu lassen.

Auch erfährst Du so, dass wenn Dein Beistand für Dich etwas sagt, und Du widersprichst nicht, gilt es so, als hättest Du selbst es gesagt.

Wenn Du bei einer Sozialberatung bist, frage dort, ob dort Beistände / Behördenbegleiter ehrenamtlich Dienst machen.

Zum Amt mit einer erfahrenen Begleitpersonen zu gehen ist in diesem Fall sehr empfehlenswert.

Lass Dich nicht irritieren, dass auch auf "Hartz IV" Bezug genommen wird. - Manchmal bekommt man auf diese Weise auch für Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsunfähigkeit wichtige Infos (wie hier zu den Beiständen).

Was heißt die Einsätze interessieren nicht? D.h ich muss alle Gewinne zurückzahlen? Das kann ich niemals, selbst mit Raten dauert das ewig. Ich habe ja nicht nur Gewinn gemacht. bzw minimal, aber auf dem Kontoauszug sieht es halt groß aus. Z.B eine Auszahlung von 240 eur. Eingezahlt habe ich 200 eur. Also 40 eur Gewinn. Ich muss aber 240 eur zurückzahlen oder wie versteh ich das? Oder bei Tipp24. Ausgezahlt bekamm ich 29 eur. eingesetzt habe ich aber 35 eur.

Ich arbeite bei der Caritas, da ich wegen Krankheit nicht auf dem 1 Arbeitsmarkt arbeiten kann. Die haben auch Sozialarbeiter und ähnliches. Da könnte ich mal nachfragen. Warte aber auch ungeduldig auf Post vom Amt. Im Hunderterbereich (500 eur oder 700 eur oder meinetwegen 900 eur) würde ich noch akzeptieren. Aber ich mach mir sorgen das ich alles was aufgelistet ist (3000 eur) zurückzahlen muss. bzw ab ca 1500 eur

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@derdirk22

Ja, sprich auf jeden Fall mit einem Sozialarbeiter bei der Caritas. Die / der kann Dich dann als Beistand begleiten beim Gespräch im GruSi-Amt. Der kann auch mal ausrechnen, ob Dir für die jeweiligen Zuflussmonate ein Freibetrag zusteht.

Ich kann nix für die Gesetze und die Urteile, die Richter sprechen.

Du hattest Glück, dass Du insgesamt Gewinn gemacht hast. Es hätte auch anders kommen können ...

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