Wieso warnt der Deutsche Steuerberaterverband vor der elektronischen Steuererklärung?
Ich habe gehört, dass der Deutsche Steuerberaterverband vor der elektronischen Steuererklärung warnt. Ich frage mich wieso. Ist der Datenschutz in Gefahr?
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Es geht im Großen und Ganzen um die sog. Fondbeteiligungen, die von vielen Bürgern als Anlageform gewählt ( oder angeraten ) wurde. Vielen Anlegern wird nicht einmal der Unterschied zu einer gewöhnlichen Kapitalanlage bewusst sein.
Der Unterschied besteht darin, dass Anleger bei geschlossenen Fonds, wie etwa Immobilien-, Schiffs-, Medien- oder Leasingfonds, rechtlich zum Mitunternehmer werden. Die aus der Beteiligung fließenden Einkünfte stufen die Finanzämter als Gewinneinkünfte ein.
Anders ist das bei vermögensverwaltenden Fonds. Bei ihnen wird der Anleger nicht zum Mitunternehmer, sondern der Fonds übt für ihn eine rein verwaltende Tätigkeit aus, analog zum Kauf von Wertpapieren. Die Einkünfte daraus gelten denn auch steuerlich nicht als Gewinneinkünfte, sondern als Einkünfte aus Kapitalvermögen.
Zitat:
Pressemitteilung des Deutschen Steuerberaterverbandes e.V. (DStV):
Nun müssen ab dem Veranlagungszeitraum 2011 auch Steuerpflichtige, die "Gewinneinkünfte" erzielen, ihre Einkommensteuererklärung mittels Internet übermitteln. Auf dem ersten Blick trifft diese Pflicht Gewerbetreibende und Freiberufler im Hauptberuf. Aber auch in dieser Neuerung steckt die Tücke im Detail!
Betroffene übersehen nämlich leicht, dass auch eine bloße Beteiligung an einem gewerblichen Fonds, wie oft bei Immobilien üblich, zu Gewinneinkünften und damit zur neuen Übermittlungspflicht führt. Gerade für ältere, weniger technikversierte Steuerpflichtige dürfte dies eine unnötige Belastung bedeuten. Vielen wird obendrein nicht einmal der Unterschied zu einer gewöhnlichen Kapitalanlage bewusst sein.
Der DStV hat daher gegenüber dem Bundesfinanzministeriums eine Ausnahme für Steuerpflichtige, die allein aufgrund einer Fondsbeteiligung zur elektronischen Datenübermittlung verpflichtet sind, angeregt. Da der Gesetzgeber nicht danach differenziert, ob die Gewinneinkünfte im Einzelfall überwiegen, soll es nach der Antwort des Ministeriums keine Abkehr von der Pflicht geben!
DStV, Pressemitteilung v. 19.4.2012
Zitatende.
Quelle, Urheberrechte hier:
http://www.haufe.de/steuern/newsDetails?newsID=1334835182.52
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Das einzige was in Gefahr ist das die Kunden ihre Steuererklärung ohne Hilfe eines Steuerberaters erledigen.
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