Angesichts der Pleitewelle, die gerade die Wirtschaft erfasst hat, habe ich mich gefragt, wie sich eine Firmenpleite auf die betriebliche Altersvorsorge auswirkt. Wer kann mri dazu etwas sagen?

am 3. Juli 2009 12:27 Kommt auf die Form der BAV an. Der Standardweg = Direktversicherung oder Pensionskasse ist absolut außerhalb der Konkursmasse, wenn es sich um eine Gehaltsumwandlung handelt oder wenn bei Arbeitgeberfinanzierten Verträgen die Unverfallbarkeit gegeben ist. Das ist entweder durch Vereinbarung von vornherein so, oder spätestens nach 5 Jahren bei Mindestalter 30.

am 3. Juli 2009 12:16 In solchen Fällen springt der Pensions-Sicherungs-Verein ein. Das ist ein Verein, der sich durch die Zuschüsse von mehreren tausend Unternehmen finanziert, die ihren Angestellten eine Betriebsrente in Aussicht gestellt habe. Die haben einen Fonds aus dem die angestellten des Pleitebetriebs dann weiterhin ihre Rente in vollem Umfang ausgezahlt bekommen. Du kannst dich ja mal auf deren Internetseite umschauen falls es dich interessiert: http://www.psvag.de

am 3. Juli 2009 18:21 Das hängt vom Durchführungsweg ab. Entweder du nimmst du bAV mit zum nächsten AG oder sie wird auf dich privat übertragen oder deine Anwartschaften werden zur Betriebsrente ab 60. Lebensjahr und dann vom Pensionssicherungsverein bezahlt. Jetzt muss man noch unterscheiden, ob du eine AG-finanzierte oder eine AN-finanzierte bAV hast. Bei AG-finanzierte hast du erst ein volles Anrecht ab dem 30. Lebensjahr und mindestens 5 Jahren Betriebszugehörigkeit.
Kleine Korrektur: die Unverfallbarkeit tritt schon bei Alter 25 inkraft. Früher war es das 30. Lebensjahr.