Wie wirken sich Nebenjobs auf ALG 1 aus?

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Wenn der Nebenjob schon vor Beginn der Arbeitslosigkeit ausgeübt wurde, hat er keinen Einfluss auf die Höhe des Arbeitslosengeldes.

Solange weniger als 15 Stunden in der Woche gearbeitet wird, besteht Arbeitslosigkeit im Sinne der Arbeitslosenversicherung.

Anders sähe es aus, wenn sie während des Bezugs von Arbeitslosengeld einen Minijob beginnen würde.

Dann würde das Gehalt auf das Arbeitslosengeld angerechnet.

Nebenjobs, die nicht sozialversicherungspflichtig sind, werden in der Berechnung des ALG i nicht berücksichtigt.

Allerdings darf neben dem Bezug von ALG I noch 450 € hinzuverdient werden.

Aber Vorsicht - die Agentur für Arbeit sagt dazu folgendes:

Zitat:

" Durch die Gesetzesänderung zum Nebenverdienst dürfen jetzt 450 Euro statt 400 Euro im Monat im Rahmen eines Minijobs verdient werden. Dies ist in der Regel mit einer Erhöhung der Arbeitsstunden verbunden. Die Nebenbeschäftigung eines Arbeitslosen darf einen zeitlichen Umfang von 15 Stunden wöchentlich nicht erreichen. Erreicht oder überschreitet die Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit 15 Stunden, gilt der Minijobber nicht mehr als arbeitslos. Dies führt dazu, dass wegen fehlender Arbeitslosigkeit kein Anspruch auf Arbeitslosengeld oder andere Leistungen mehr besteht. "