Wie wird bei Hartz IV das Vermögen berücksichtigt?

gefragt von Freddy am 31.12.2009 um 12:42 Uhr

Wie viel darf jemand an Cash beseitzen, bevor er Hartz IV bekommt? Was wird noch angerechnet? Sollte das Vermögen zu hoch sein, bekommt diese Person dann überhaupt kein Geld vom AA?

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wfwbinder
beantwortet von wfwbinder am 31. Dezember 2009 12:50
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Da gibt es ab 01. 01. 2010 eine neue Regung.

für Beträge die der Altervorsorge dienen werden es dann 750,- Euro pro Lebensjahr sein. bei einem 50jährigen somit 37.500,- wobei Rentenversicherungen, die in Raten udn erst ab dem 60. Lj gezahlt werden völlig aussen vor bleiben.

für das übrige (also Cash Vermögen) 150,- Euro pro Lj., also für den 50jährigen weitere 7.500,- Euro.


anonym
beantwortet von frederic am 6. Januar 2010 14:21
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Auch bei Vermögen gibt es Grenzen. Nur,wenn dein Vermögen diese Grenzen übersteigt (siehe Antrag,(Zusatzblatt Nr.3?),muß du's ankreuzen.Ob Vermögen verwertet werden "muß",hängt von mehreren Faktoren ab.Zum Vermögen verwerten gezwungen werden kannst du nicht,wenn: 1)der Wertverlust mehr als 10% beträgt oder 2)unbillige Härten (bes.Erbstücke; Dinge zur Berufsausübung; würdige Beerdigung und Grabpflege) auftreten. Dann gibt es auch noch gewisse Freigrenzen. Also: Antrag lohnt (?!) Gruß frederic



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