Wie werden Wechselkursänderungen bei Auslandsrenten steuerlich behandelt?

2 Antworten

Ja, das ist richtig. Der Betrag, der steuerfrei bleibt, wurde in 2014 in Euro festgelegt.

Alles was nun danach kommt, geht nach dem ZUflussprinzip.

Wenn es Dich tröstet, sobald der Dollarkurs fällt, wird das auch zu 100 % berücksichtigt.

Aber der Steuereffekt ist trotzdem immer geringer, als die tatsächliche Auswirkung in der Rentenhöhe.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

Wie sollte es denn anders gehen? Einkünfte werden in Euro versteuert, nicht in Devisen. Umrechnung ist also Pflicht und dann natürlich zum aktuellen Kurs.