Wie werden Wechselkursänderungen bei Auslandsrenten steuerlich behandelt?
Ich beziehe seit 2014 eine US-Rente welche wie die deutsche Rente zu 68% versteuert wurde. Nun ist bis heute der $-Rentenbetrag konstant geblieben, aber durch den Anstieg $/€-Wechselkurs in 2015 hat sich der in € ausgezahlte Rentenbetrag um fast 20% erhöht. Das Finanzamt hat diesen Wechselkurseffekt wie eine Rentenanpassung gewertet, die ja mit 100% besteuert wird. Ist das korrekt???
2 Antworten
Ja, das ist richtig. Der Betrag, der steuerfrei bleibt, wurde in 2014 in Euro festgelegt.
Alles was nun danach kommt, geht nach dem ZUflussprinzip.
Wenn es Dich tröstet, sobald der Dollarkurs fällt, wird das auch zu 100 % berücksichtigt.
Aber der Steuereffekt ist trotzdem immer geringer, als die tatsächliche Auswirkung in der Rentenhöhe.
Wie sollte es denn anders gehen? Einkünfte werden in Euro versteuert, nicht in Devisen. Umrechnung ist also Pflicht und dann natürlich zum aktuellen Kurs.