Wie werden Fahrtkosten mit dem Auto zur Uni und zur Arbeitsstätte in den Praxisphasen in der Steuererklärung von dual Studierenden behandelt?
Ich absolviere ein duales Studium und fahre täglich 66 Kilometer (einfache Entfernung) mit dem Auto zur Uni. Werden in der Steuererklärung die gefahrenen Kilometer (hin und zurück) oder die einfache Entfernung in Ansatz gebracht? Wie verhält es sich bei den Fahrten zur regelmäßigen Arbeitsstätte in den Praxisphasen (einfache Entfernung oder gefahrene Kilometer)? Gibt es für duale Studenten Verpflegungsmehraufwendungen bei einer Abwesenheit von mehr als 8 Stunden? Vielen Dank.
1 Antwort
"Seit 2014 wird die Hochschule per Gesetz als "erste Tätigkeitsstätte" deklariert. Das bedeutet, dass die Fahrten dorthin lediglich mit der Pendlerpauschale absetzbar sind.
Die Praxissemester im Betrieb gelten weiterhin als Auswärtstätigkeit und du kannst sie mit den tatsächlich gefahrenen Kilometern abrechnen."