Wie werden die Kosten bei lebenslangem Wohnrecht berechnet?

4 Antworten

Da sie 85 Jahre alt ist , verbraucht sie 75% der Wärme.

Klar, das ist fast logisch, aber warum nicht 85 Jahre gleich 85%? Oder - anders und ernst gefragt - Wie erfolgt bei Euch die Messung des Wärmeverbrauchs? Mit welchem Wärmeverteilungssystem wird gearbeitet? Handelt es sich um ein Zweifamilienhaus oder ist ein Teil noch anderweitig vermietet? Wie kommst Du bei einem Wohnflächenanteil von 120/280stel auf die "Hälfte" beim Brennholz?

unsere letzte Holzrechnung 800.-€.Nun weigert sie sich anteilmässig 400.-€ zu bezahlen. .... Dieses Holz reicht ca. für 2Jahre für warmes Wasser und Heizung.

Sie weigert sich zu Recht, wenn man nach dem Mietrecht geht. Der Mieter (gleichgestellt die Wohnrechtberechtigte) muss sich nur an den Kosten des verbrauchten Holzes (also € 400) beteiligen, nicht an dem gelagerten Holzrestbestand. 

lebenslanges Wohnrecht

Gibt es hierzu nähere vertragliche Regelungen? Üblicherweise wird beim Wohnrecht so vereinbart(!) und berechnet wie bei einer Mietwohnung. Mangelt es an Kostenmaßstäben, dann würde lt. BGB der Wohnflächenanteil gewählt, auch wenn dies bei Wasser, Abwasser, Müll eigentlich nicht sinnvoll ist. Aber als Mieter würde ich mir Deine Wohnflächenangaben genau nachrechnen - erlaube mir bitte diese - ich weiß - etwas boshaften Zweifel an Deinen Rechenkünsten. Für die Heizkostenverteilung gilt normalerweise die Heizkostenverordnung, aber im teils selbstgenutzten Zweifamilienhaus macht diese Verordnung eine Ausnahme (also nach qm abrechnen!). 

Wie ist es zu dem Wohnrecht gekommen? Gehörte das Haus früher Deinen Schwiegereltern und sie haben es Euch geschenkt mit der Auflage des Wohnrechtes? Oder habt Ihr es gekauft mit geschenktem Kapital Eurer Schwiegereltern? Mir fehlen Deine Antworten (- und fast die Worte), um diese Aussage angemessen kommentieren zu können: "Die ersten 10Jahre hat sie gar nichts bezahlt."

Allein unsere Stromrechnung beträgt 300€ im Monat.

Ein ungewöhnlich hoher Betrag für "uns" (2, 3 oder wieviel Personen?). Mal darüber nachgedacht, woran das liegen kann? Der Betrag ergibt sich i.w. aus Menge mal Preis (plus einem monatlichen Grundpreis). Wie hoch ist also der kWh-Verbrauch pro Jahr? 90.000 kWh? Wie hoch ist der Arbeitspreis? Seid Ihr noch beim lokalen Stromversorger oder habt Ihr mal einen Anbieterwechsel überlegt?

Zur Zeit bezahlt sie 180.-€ im Monat , was ich als sehr wenig betrachte.

Wonach willst Du - mangels eines rationalen Ansatzes - einen solchen Betrag als "sehr wenig" beurteilen? Vielleicht ist er noch viel zu hoch, weil die den Betriebskosten zugrundeliegenden Verträgen (natürlich mit Ausnahme des Holzeinkaufs) bei Euch nicht nach wirtschaftlichen Erwägungen abgeschlossen wurden? Es gibt hierzu kaum eine andere Wertung angesichts der hohen Stromkosten;-) Aber Du kannst natürlich noch viele Fakten nachliefern, z.B. welche Betriebskosten überhaupt vereinbart bzw. abgerechnet werden.

Hallo bigcin,

Beinhaltet das Wohnrecht auch zu zahlende Nebenkosten, so ist euer Zusammenleben vergleichbar mit einer WG, irgendwie ;-))

Klar möchte man ein möglichst einvernehmliches Zusammenleben, ohne Streit und Stress innerhalb der Familie. Vielleicht hilft dir dieser Link, die Kosten einigermaßen gerecht zwischen euch aufzuteilen. 

http://www.blitzrechner.de/wg-kosten/

Ich gehe einmal davon aus, dass das Wohnrecht vertraglich geregelt wurde. Und dass Nebenkosen durch die Schwiegermutter zu zahlen sind.

Allerdings kann ich Deine Rechnung nicht ganz nachvollziehen. Wenn sie doch 180.- Euro monatlich zahlt, das Holz 800.- Euro kostet und für 2 Jahre reicht, wäre doch die Belastung bei 75% Kostenübernahme etwa 25.- Euro monatlich. Oder geht es Dir jetzt um den Arbeitslohn für ihren Sohn für das Holzschneiden?

Es geht hier um die Gesamtkosten.Strom, Müll usw..Die 180.-€ sind selbst dafür noch zu wenig.Und nun kommt das mit dem Holz auch noch dazu.Ich weiss nicht , wie ich das gerecht umlege.Allein der Storm beträgt bei uns monatlich 300.-€.

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@bigcin

@bigcin Wie viel Leute leben bei euch ??

Allein der Storm beträgt bei uns monatlich 300.-€.

Glaub ich erst mal so nicht .

@gammon... . Kann ich das auch . 2x die selbe Antwort ?? ;-)))

 

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@Zitterbacke

MIst! Doch aufgefallen. Ich braucht einfach noch 10 Punkte....

Nein, keine Ahnung, wie das passiert ist. Wird der Support wohl löschen. Habe darum gebeten. :-)

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bigcin:

Die Berechtigte des Wohnrechts hat, wenn im Vertrag nichts anderes vereinbart ist, die vor ihr verursachten Nebenkosten für Müll, Wasser, Elektrizität und Heizung zu tragen.

Die Höhe der Pauschale bezifferst du mit 180 € mtl., = 2160,-- € jährlich, die Kosten des Heizmaterials für 280 qm Wohnfläche mit  400  € jährlich. Auf die Mutter als Wohnberechtigte entfiel somit ein Heizkostenbeitrag von 0,47 qm/Wohnfl./mtl. = insgesamt 171,60 € jährl. Zur Belegung der anderen Kosten blieben 1.988,40 € übrig.

Empfehlung: Je nach dem Inhalt des Vertrages über die Verbrauchserfassung (Einzel-Messung oder Schätzung) solltest du die tatsächlich entstandenen Kosten aufschlüsseln und mit der Wohnberechtigten abrechnen.