Wie viele Schlüssel für die Tiefgarage muss man vom Vermieter bekommen?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

das ist eine schlechte Vertrauensbasis mit dem Vermieter. Wie viele Personen wohnen offiziell in der Wohnung? Sind es 2, dann sollte die Argumentation besser sein.

Ich würde dem Vermieter die Sachlage erklären und um einen weiteren Schlüssel bitten. Zwingen kann man ihn nicht - vor allem, wenn man nur einen Stellplatz angemietet hat.


Ein Argument gegen den Vermieter: sollten wirklich mehr Autos in die Garage fahren, dann kann jeder, der seinen Platz zugeparkt findet, abschleppen (lassen).

Für die Funktionalität des PKW-Parkplatzes in der Tiefgarage ist ein Schlüssel für die Nutzung dieses PKW erforderlich. Der Vermieter muss hier auch keine Begründung abliefern. Allenfalls der Mieter muss die Notwendigkeit eines zweiten oder gar dritten Schlüssels schriftlich darlegen und diesen Anspruch notfalls gerichtlich durchsetzen.

Für Wohnraummietverträge hat sich allerdings ein Standard von zwei Schlüsselsätzen herausgebildet. Ob dies dann bei einer im Wohnraummietvertrag eingeschlossenen Garage auch gilt, habe ich bislang nicht herausfinden können.

@gandalf: Wenn man dieses Urteil, so wie es im Link wiedergegeben wird, richtig versteht muss, hat der Fragesteller Clubbery bislang keinen Ansatzpunkt für das Verlangen eines zweiten Schlüssels erwähnt.

Ein weiterer Ansatzpunkt wäre die Nutzung des Stellplatzes für zwei Motorräder.

Ich kann verstehen, daß jemand sagt, daß eine inflationäre Anzahl von Schlüsseln die Sicherheit der Garage reduziert.

Ich kann verstehen, daß jemand die Parksicherheit in der Garage im Auge hat und nicht möchte, daß mehr Autos in die Garage fahren als der Vermieter will.

Die Argumentation, daß eine Zahl von zwei Schlüsseln das wilde Parken fördere, ist jedoch so abstrus, daß einem ganz irre Vermutungen kommen, was der Vermieter sonst noch seinen Mietern alles zutraut.

Wenn jemand verkehrsgefährdend in der Tiefgarage parkt oder wider vertragliche Vereinbarungen zwei Plätze statt nur einem Parkplatz in Anspruch nimmt, kann der Vermieter darauf reagieren und Kosten für Abschleppung oder die Nutzung eines zweiten Parkplatzes in Rechnung stellen.

Der Vermieter sollte mal dies lesen: http://wirtschaft.t-online.de/mieter-haben-recht-auf-mehrere-garagenschluessel/id_42321146/index

und dann überlegen, ob er eine Mietminderung in Kauf nehmen will.