Wie viel Kindergeld darf ich behalten für mich wenn ich Grundsicherung bekomme?

gefragt von tadschik am 02.07.2009 um 19:01 Uhr

ich arbeite in WfB und seit geburt 80% mit G behindert?

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Rentenfrau
beantwortet von Rentenfrau am 3. Juli 2009 00:08
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Das Kindergeld stellt Einkommen dar und wird daher mit dem Grundsicherungsbetrag verrechnet.


wfwbinder
beantwortet von wfwbinder am 2. Juli 2009 19:03
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Das Kindergeld wird voll angerechnet. Aber es gibt (falls alleinerzeihend) einen Zuschlag für alleinerziehend mit Kind (126,- Euro).


anonym
beantwortet von EfaStein am 3. Juli 2009 12:56
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Wenn du noch bei deinen Eltern wohnst und diese das Kindergeld beziehen und nicht an dich weitergeben, wird das Kindergeld nicht als Einkommen angerechnet. Wird es an dich gezahlt, wird es in voller Höhe bei der Berechnung der GruSi als Einkommen angerechnet.


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