ich arbeite in WfB und seit geburt 80% mit G behindert?

Das Kindergeld stellt Einkommen dar und wird daher mit dem Grundsicherungsbetrag verrechnet.

Das Kindergeld wird voll angerechnet. Aber es gibt (falls alleinerzeihend) einen Zuschlag für alleinerziehend mit Kind (126,- Euro).
Wenn du noch bei deinen Eltern wohnst und diese das Kindergeld beziehen und nicht an dich weitergeben, wird das Kindergeld nicht als Einkommen angerechnet. Wird es an dich gezahlt, wird es in voller Höhe bei der Berechnung der GruSi als Einkommen angerechnet.