wie versteuert man Einkünfte aus Beratertätigkeit im ausland wenn honorare in germany vergütet wurde

gefragt von petrus am 07.03.2009 um 15:58 Uhr
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wfwbinder
beantwortet von wfwbinder am 7. März 2009 16:07
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  1. Wo ist der Sitzt de Beraters?

  2. Wo ist der Sitz des Auftraggebers?

  3. War der Berater für die Tätigkeit längere Zeit im Ausland, oder nur wenige Tage?

  4. War der Ort der Tätigkeit eine ausländische Filiale eine inländischen Unternehmens?

  5. War der Ort der Tätigkeit innerhalb der EU?

Einkommensteuerlich ist die Versteuerung im Inland, wenn der Berater nciht für längere Zeit im ausland war und sich hier für mehr als 183 Tage abgemeldet haben sollte.

Umsatzstuerlich ist es schwierig zu sagen, War die Beratertätigkeit mit einem Bericht verbunden, der dann gg. hier erstellt wurde, oder wurde der gesamte Vertrag im Ausland erledigt?

Normaler Weise ist die Umsatzsteuerpflicht dort, wo der Berater tätig wird, aber um es endgültig zu sagen, müßten die obigen Fragen beantwortet werden.

Kommentar von petrus am 7. März 2009 16:45

1) sitz des beraters im ausland Wohnhaft im ausland. (Angemeldet aber nicht wohnhaft in Germany ) 2) sitz des auftragsgeber im Inland GTZ 3) Dauer der Tätigkeit 180 Tage Vorher 4 Monate praktikum im ausland 4 )Lokales büro von GTZ 5 ) Nicht EU

Kommentar von 1928372d696aac89e5ef95eea076f957smallwfwbinder am 7. März 2009 16:57

Die Beratertätigkeit ist eine sonstige Leistung gem. § 3 a, Abs 4, Nr. 3 UStG. Damit ist Ort der Leistung gem. § 3, Abs, 3 Satz 1 da wo der Empfänger der Leistung sein Unternemen betreibt. die Umsatzsteuer ist damit geklärt.

Wenn das Beratungsbüro in dem land als Beteib angemeldet ist, dann ist der Unternehmer ggf. auch dort steuerpflichtig.

Bezüglich der Steuerpflicht, kann dann das entsprechende DBA entscheidend sein.

Wegen des deutschen Wohnsitzes aber grundsätzlich erstmal hier volle Steuerpflicht.

Kommentar von petrus am 7. März 2009 17:04

Es gibt einen DBA . es handelt sich um das land columbien. Im Jahr 2008 6 Monate Praktikum in Col 2 Monate Germany 4 monate Berater in Col Bin ich steuerplichtig?

Kommentar von 1928372d696aac89e5ef95eea076f957smallwfwbinder am 7. März 2009 17:33

Steuerpflichtig sowieso, die Frage ist nur wo.

Durch den Wohnsitz hier, auf jeden Fall, in Deutschland.

Das DBA mit Kolumbien betrifft nur Einkünfte aus dem Schiffahrts- und Luftverkehr.

Einzige Lösung, den hiesigen Wohnsitz aufgeben

Wenn dort Steuer gefordert sein sollte, dann wären die somit dann nur Betriebsausgaben.



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