Wie sind die Malerkosten steuerlich aufzuteilen?
Ich habe mein zum Teil selbst genutztes und zum Teil vermietetes Haus von einem Malerbetrieb außen neu streichen lassen. Das Erdgeschoss wird rein von mir genutzt und im 1. OG sind zwei Mietswohnungen und das DG ist nur Speicher (Stauraum), welcher auch überwiegend von mir selbst genutzt wird. Wie sind nun die Kosten in meiner Steuererklärung anzusetzen? Hätte ich mir zwei getrennte Rechnungen ausstellen lassen müssen? Was kann abgesetzt werden?
1 Antwort
Du hast noch den Kellerraum vergessen. Aber der und der Stauraum zählen üblicherweise nicht zur Wohnfläche.
Eine unkritische Aufteilungsmethode geht bei nicht differenzierende Rechnung wie folgt: Teil 1: Gesamte Malerrechnung mal Anteil der vermieteten Wohnfläche als Werbungskosten für Anlage V.
Teil 2: Gesamte Malerrechnung (abzüglich Materialkosten) mal Anteil der selbstgenutzen Wohnfläche als haushaltsnahe Handwerkerleistungen gem. § 35a EStG (Höchstbetrag Steuerabzug € 1.200).
In allen Fällen die MWSt hinzurechnen.