Wie sind die Malerkosten steuerlich aufzuteilen?

1 Antwort

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Du hast noch den Kellerraum vergessen. Aber der und der Stauraum zählen üblicherweise nicht zur Wohnfläche.

Eine unkritische Aufteilungsmethode geht bei nicht differenzierende Rechnung wie folgt: Teil 1: Gesamte Malerrechnung mal Anteil der vermieteten Wohnfläche als Werbungskosten für Anlage V.

Teil 2: Gesamte Malerrechnung (abzüglich Materialkosten) mal Anteil der selbstgenutzen Wohnfläche als haushaltsnahe Handwerkerleistungen gem. § 35a EStG (Höchstbetrag Steuerabzug € 1.200).

In allen Fällen die MWSt hinzurechnen.