Wie setzt man den Ankaufspreis des Gebrauchtwagens beim 1% Regelung ab?

2 Antworten

Hallo,

die Anschaffungskosten von solchen sog. Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens (auch bei EÜR) sind über die jährliche Abschreibung zu berücksichtigen.

Die jährliche Abschreibung bemisst sich anhand der Anschaffungskosten (i.d.R. der Nettokaufpreis) und der Restnutzungsdauer (siehe Antwort wurzisepp6682).

Beachten Sie, dass der Ansatz vom Finanzamt der sog. 1%-Regelung nicht höher als die tatsächlichen Kosten sein darf (Kostendeckelung), was bei Gebrauchtwagen öfter vorkommt.

MfG
-Valeskix

Anlage AVEÜR

Nutzungsdauer eines Pkw's lt. amtilicher Afa-Tabelle: 6 Jahre, die Zeit von Erstzulassung bis Kaufdatum darf von diesen 6 Jahren gekürzt werden und somit auf die Restnutzungsdauer abgeschrieben werden

Anlage EÜR unter Kraftfahrzeugkosten

selbstverständlich kann auf das Absetzen von Kosten verzichtet werden .....