Wie rechnet man als Leiharbeiter seine Fahrtkosten bei der Steuer ? Einsatzort o. Standort Zentrale?

3 Antworten

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  • Da wäre zu prüfen, für welche Zeit arbeitet der Leiharbeitnehmer bei dem jeweiligen Auftraggeber. Was sagte der Vertrag aus, wo Arbeitsbeginn ist. Muss der Arbeitnehmer erst zum Unternehmen, oder gleich zum Einsatzunternehmen?

  • Auf jeden Fall ist die Fahrt zum Einsatzort mit der Entfernungspuaschlae abzurechnen.

  • Ist Arbeitbeginn beim direkten Arbeitgeber (also beim Verleiher) ist die Fahrt nach dort mit der Entfernungspauschale zu rechnen, der Weg von dort zum Kundn ist dann eine Dienstreise und pro gefahrenem Kilometer abzurechnen.

  • Bei mehr als 8 Stunden abwesenheit von der Wohnung können 6,- Euro täglich für Verpflegungsmehraufwand abgezogen werden, über 14 Stunden 12,- Euro.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

Wenn vom Arbeitgeber nicht in irgendeiner Form abgegolten kann man tatsächlich gefahrene Kilometer angeben. Allerdings Vorsicht bei zu langen Anfahrten zum Arbeitsort, bei z.Bsp. täglich gefahrenen 200 km (Hin-und Rückweg) muss eventuell plausibel erklärt werden weshalb keine öffentlichen Verkehrsmittel genutzt werden konnten. Am besten vorher mit dem FA, dem Lohnsteuerhilfeverein oder Steuerberater absprechen.

Ich weiß nicht , wie die Handhabung bei Leihfirmen ist .Du hast eine Einsatzwechseltätigkeit. Und wenn du nicht von deinem Firmensitz an deinen Einsatzort befördert wirst( sondern sebst fahren mußt), kannst du die Fahrtkosten angeben!Vom Wohnort zum Einsatzort! Gruß Z... .