Wie rechne ich eine Nebentätigkeit ab?
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich arbeite Hauptberuflich bei einem Münchner Mittelständler und verdiene ca. 2900 Euro brutto/Monat. Durch mein Fachwissen aus dem Bereich Webdesign habe ich zusätzlich die Möglichkeit ein bisschen nebenbei zu verdienen. Dazu meine Frage, mein nicht selbstständiges Einkommen wird Pauschal (Steuerklasse 1) versteuert. Wie viel darf ich steuerfrei im Monat dazuverdienen und darf ich eine Quittung ohne MwSt. ausstellen? Ich denke der Verdienst wird sich unter 400 Euro/ Monat bewegen. Es ist kein Gewerbe angemeldet. Und was muss ich bei der Steuererklärung angeben/beachten?
Gruß und vielen Dank im Voraus Pascal Müller
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ergänzend zu Kevin1905:
nur wenn der Nebenjob als MINI-Job ausgeübt wird (im angestelltenverhältnis bis max 400.-€ monatlich), so ist das damit erziehlte (Zusatz-)Einkommen abgabenfrei, da der Arbeitgeber die Pauschalversteuerung und pauschalierten Abgaben zahlt.
PS/Anmerkung: Dein Einkommen als Arbeitnehmer wird ganz normal versteuert und über Lohnsteuerklasse 1 wird nur der Einbehalt der Lohnsteuer ermiittelt - mit Pauschalbesteuerung hat das nichts zu tun
die Gewinne aus der selbständigen Tätigkeit werden zu Deinem versteuernden Einkommen dazuaddiert. Hier ein paar Details und ein Rechenbeispiel:
- bei 36.000€ Jahresbrutto-Einkommen sind ohne erhöhte Werbungskosten ca. 6411€ steuern zu zahlen (was als Lohnsteuer einbehalten wird)
- kommen 1000€ Gewinn als sontige Einkünfte hinzu, werden hier 361€ mehr fällig, also ca. 6772€ Steuern (wovon 6411€ als Lohnsteuer einbehalten wurde)
- wegen der Progression sind bei 2000€ Gewinn nicht 6411+2x361=7133€ Steuern fällig sondern 7138€
- gerechnet für Singles ohne Kirchensteuer mittels http://n-heydorn.de/steuer.html
ACHTUNG: bitte denke daran dass u.U. auch die GKV Beiträge auf deine Gewinne aus der Selbständigkeit erheben kann, wenn das regelmäßige (Zusatz-)Einkommen über 375€ monatlich liegt. Details kennt Deine KV.
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400,- € als Minijob.
Wenn die Nebentätigkeit in der gleichen oder einer ähnlichen Branche angesiedelt ist, wird der Arbeitgeber die Zustimmung sicherlich verweigern.
Wenn die Nebentätigkeit auf selbständiger Basis erfolgt, so ist wahrscheinlich ein Gewerbe anzumelden (Anlage G muss bei der Steuererklärung ausgefüllt werden). Bei Inanspruchnahme der Kleinunternehmerregelung fällt bis zu einem Jahresumsatz von 17.500,- € keine Umsatzsteuer an. Die Mehrwertsteuer darfst du dann auch nicht ausweisen.
Der Gewinn (Umsatz abzgl. Betriebsausgaben) aus der selbständigen Tätigkeit ist steuerpflichtig und wird zu deinen Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit hinzuaddiert (Summe der Einkünfte).
Kommentar von studio1679 11.06.2012Vielen Dank für die schnelle Antwort. Genehmigt ist die Nebentätigkeit, da ich zwar in der IT arbeite, mein Unternehmen aber nichts mit Webdesign am Hut hat.
Das heisst also, wenn ich sagen wir mal 2000 Euro über das ganze Jahr aus der Selbständigkeit verdiene, ein Gewerbe dazu anmelde und 1900 Euro für diverse Materialien (Kamera, Computer..etc) ausgebe, müssen 100 (Gewinn) versteuert werden.
Eine Gewerbeanmeldung ist aber Pflicht oder?
Gruß
Kommentar von stefan32 11.06.2012Gewerbeanmeldung ist ab dem 1 Euro Pflicht. Du hast Gewinnabsichten, daher hast du auch ein Gewerbe.
Kommentar von studio1679 11.06.2012Okay, super und danke für die schnellen Antworten
Kommentar von MadRampageMadRampage 11.06.2012..., müssen 100 (Gewinn) versteuert werden.
Nein, Deine Gewinberechnung ist falsch: Weil diese Anschaffungen über den Nutzungszeitraum abgeschrieben werden sind die relevanten Ausgaben für 2012 nicht 1900€ sondern (grob geschätzt) 316€, so dass hier ein Gewinn von 2000€ - 316€ = 1.684€ zu versteuern wäre
Das liegt an Abschreibung über den nutzungszeitraum: PC und Kamera sind ja am 31.12.2012 nicht 0.-€ wert sondern noch 1584€, da sie auf 6 Monate nur 1/6 an Wert verlieren: 1900€ : 36Monate x 6 Monate = 316€. Im nächsten Jahr kannst Du dann 1900€ : 36Monate x 12 Monate = 733€ abschreiben. Erst nach 36Monaten hast Du den Buchwert 0€ erreicht.
Kommentar von studio1679 11.06.2012Achso, ich hätte das so Verstanden. Kamera 1700 Euro (1425,57 + 274,43 MwSt.). 2000 hätte ich verdient, also kann ich doch die 274,43 und die Abschreibung von meinem Umsatz (2000 Euro) abziehen oder?
Kommentar von MadRampageMadRampage 12.06.2012als Kleingewerbetreibender bist du nicht MwSt-Abzug-Berechtigt, Details siehe wiki (http://de.wikipedia.org/wiki/Umsatzsteuergesetz_%28Deutschland%29) oder frage Deinen Steuerberater.
nochmals:
- Kamera 1700€ am 01.07.2012 gekauft (angemommen)
- Nutzungszeit 3 Jahre (angemommen) = Dauer der Abschreinung
- => 1/36 des Kaufpreises je Monat absetzbar
- für 2012 also 6 Monate = 6x 1/36 x 1700 = 283,33€ anschreibung
- und bei 2000€ Einnahmen eben 2000€-283,33€ = 1716,67 Gewinn
PS: also ich freuen mich, wenn ich mehr Gewinn mache. Daher versuche ich auch möglichst viel steuern zahlen zu müssen: denn das heißt ich habe viel Einkommen :)
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Wie sieht es denn mit Freiberuflern aus? Webdesign und EDV-Beratung fallen doch unter Freiberufler oder?
Auch Freiberuflern müssen Ihre Gewinne versteuern, der Vorteil liegt in der gesparten Gewerbesteuer. Ob Deine Arbeit als freiberuflich eingestuft wird, hängt von verschiedenen Kriterien ab, denn NICHT ALLE EDV und IT-Berufe sind als freiberuflich eingestuft: http://www.computerwoche.de/management/compliance-recht/1929807/