Frage von studio1679 11.06.2012

Wie rechne ich eine Nebentätigkeit ab?

  • Hilfreichste Antwort von MadRampage 11.06.2012
    2 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    ergänzend zu Kevin1905:

    nur wenn der Nebenjob als MINI-Job ausgeübt wird (im angestelltenverhältnis bis max 400.-€ monatlich), so ist das damit erziehlte (Zusatz-)Einkommen abgabenfrei, da der Arbeitgeber die Pauschalversteuerung und pauschalierten Abgaben zahlt.

    PS/Anmerkung: Dein Einkommen als Arbeitnehmer wird ganz normal versteuert und über Lohnsteuerklasse 1 wird nur der Einbehalt der Lohnsteuer ermiittelt - mit Pauschalbesteuerung hat das nichts zu tun

    die Gewinne aus der selbständigen Tätigkeit werden zu Deinem versteuernden Einkommen dazuaddiert. Hier ein paar Details und ein Rechenbeispiel:

    • bei 36.000€ Jahresbrutto-Einkommen sind ohne erhöhte Werbungskosten ca. 6411€ steuern zu zahlen (was als Lohnsteuer einbehalten wird)
    • kommen 1000€ Gewinn als sontige Einkünfte hinzu, werden hier 361€ mehr fällig, also ca. 6772€ Steuern (wovon 6411€ als Lohnsteuer einbehalten wurde)
    • wegen der Progression sind bei 2000€ Gewinn nicht 6411+2x361=7133€ Steuern fällig sondern 7138€
    • gerechnet für Singles ohne Kirchensteuer mittels http://n-heydorn.de/steuer.html

    ACHTUNG: bitte denke daran dass u.U. auch die GKV Beiträge auf deine Gewinne aus der Selbständigkeit erheben kann, wenn das regelmäßige (Zusatz-)Einkommen über 375€ monatlich liegt. Details kennt Deine KV.

  • Antwort von Kevin1905 11.06.2012
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    400,- € als Minijob.

    Wenn die Nebentätigkeit in der gleichen oder einer ähnlichen Branche angesiedelt ist, wird der Arbeitgeber die Zustimmung sicherlich verweigern.

    Wenn die Nebentätigkeit auf selbständiger Basis erfolgt, so ist wahrscheinlich ein Gewerbe anzumelden (Anlage G muss bei der Steuererklärung ausgefüllt werden). Bei Inanspruchnahme der Kleinunternehmerregelung fällt bis zu einem Jahresumsatz von 17.500,- € keine Umsatzsteuer an. Die Mehrwertsteuer darfst du dann auch nicht ausweisen.

    Der Gewinn (Umsatz abzgl. Betriebsausgaben) aus der selbständigen Tätigkeit ist steuerpflichtig und wird zu deinen Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit hinzuaddiert (Summe der Einkünfte).

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