Wie organisiert man die Rückführung einer Immobilie von Betriebseigentum in Privateigentum??

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Der als Entnahmegewinn zu versteuernde Betrag ergibt sich als Differenz zwischen dem steuerlichen Teilwert (= i.d.R. der Verkehrswert) der Immobilie und ihrem Buchwert (steht in der Bilanz des Unternehmens). Je stärker das Grundstück also bisher abgeschrieben war, umso höher ist der Entnahmegewinn, wenn der Verkehrswert weniger als 2 % pro Jahr gesunken, gleich geblieben oder gar gestiegen ist.

Und den Entnahmegewinn multiplizierst du dann nur noch mit dem Grenzsteuersatz des Erben und der Gewerbesteuerbelastung (die sich wiederum auf die Einkommensteuer auswirken kann) und du bekommst ungefähr raus, wie hoch die Beträge sind, die das Finanzamt verlangt.

Über die erbschaftsteuerlichen Fallstricke will ich mich hier mal nicht auslassen, zumal deine Frage auch mehr ein die ertragsteuerliche Richtung zielt.

Da Du nicht sagst, wie lange die Immobilie im Betriebsvermögen war, kann man keine Zahl nennen.

Du kannst jedoch den Buchwert der Immobilie auf Betriebsseite bestimmen und einen Verkehrswert ermitteln lassen, der beim Übergang ins Privatvermögen anzusetzen ist. Die Differenz ist zu versteuern.

Da hilft gerne der Steuerberater des Betriebs, in dessen Vermögen die Immobilie lag.

Welche Ansprüche hat das Finanzamt? Nun, das ist ganz einfach: das Finanzamt besteht auf der Zahlung von Steuern, wenn die oben genannte Differenz positiv ist :-) Eine Zehnjahresfrist wie bei privaten Immobilienverkäufen, nach der Steuerfreiheit eintritt, gibt es in diesem Fall nicht.