Wie oft darf Steuerberater seine Rechnung ändern?
Der Steuerberater hat eine Rechnung erteilt, die er im Nachhinein korrigiert hat. Daraufhin sind 800,00 € nachgezahlt worden. Jetzt kommt er indes wieder, entschuldigt sich vielmals und nimmt eine abermalige Neuberechnung vor. Jetzt soll ich noch 400,00 € nachzahlen. Ich meine die Korrekturen sind ja richtig, aber darf er korrigieren so oft er will und beliebig oft Nachforderungen stellen?
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Ich würde das auch nachkontrollieren lassen durch einen anderen Steuerberater. Denn es erscheint mir schon suspekt. Andererseits können Fehler freilich immer korrigiert werden, wenn der Fordernde innerhalb der Verjährungsfrist liegt.
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eine einmalige änderung würde ich akzeptieren,danach würde ich allerdings entsprechend darauf reagieren:
Seit dem 01.01.2004 sind Unternehmer dazu verpflichtet, erbrachte Leistungen gegenüber dem Kunden sechs Monate nach Ausführung der Leistung mit einer Rechnung abzurechnen.
http://www.billomat.com/blog/falsch-ausgestellte-rechnungen-richtig-korrigieren/
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Das ist lediglich eine umsatzsteuerlich relevante Pflicht (§ 14 Abs. 2 Nr. 1 UStG). Diese berührt zivilrechtliche Honoraransprüche in keiner Weise. Solche kann der Steuerberater auch noch nach knapp drei Jahren, also kurz vor Ablauf der Verjährungsfrist, geltend machen.