Wie muss Pauschalbetrag für Nutzungsrechte an Bachelorarbeit versteuert werden?

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Wenn deine steuerpflichtigen Gesamteinkünfte (ohne Kapitalerträge) unter dem Grundfreibetrag (8000 Euro und ein paar zerquetschte) liegen, musst Du nichts versteuern. 

Ich liege auf jeden Fall darüber, weil ich in dem Jahr gearbeitet habe. Wo gebe ich das denn in der Steuererklärung an? Ist das gleich einzuordnen wie ein Gehalt?

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@FrankFaerber

Diese Vergütung einer bestimmten Einkunftsart zuzurechnen scheint mir schwierig. Wenn Einkünfte keiner anderen Einkunftsart zuzurechnen sind, können sie zu den so genannten "Einkünften aus sonstigen Leistungen" gehören. Diese Regelung ist jedoch eng auszulegen. Zu den Einkünften aus sonstigen Leistungen gehören zum Beispiel Einkünfte aus gelegentlichen Vermittlungen und Einkünfte aus der Vermietung beweglicher Gegenstände. Beispiel: Der eigene Motorsegler wird im Sommer ab und zu "verchartert". Hingegen ist andererseits ein Lottogewinn kein Fall für die Einkommensteuer, weil keine Leistung um des Entgeltes wegen erbracht wurde.

Da Du Deine Bachelorarbeit nicht der Vergütung wegen geschrieben hast, kommt diese steuerlich einem Lottogewinn gleich.

Ich wäre mutig und würde sie deshalb in der Steuererklärung nicht angeben. Wenn das Finanzamt das anders sieht (z.B. aufgrund einer Kontrollmitteilung an Dein Finanzamt, anlässlich einer Steuerprüfung bei Deinem Arbeitgeber) kannst Du Dich auf eine Diskussion mit dem Finanzamt einlassen. Das macht Spaß und wenn Du den kürzeren ziehst, wird halt mit Verzugszinsen nachversteuert. No risc, no fun.

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