Wie muss man den Vermieter über Mietmängel informieren? Reicht eine telefonische Information?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Richtig: der Vermieter muss informiert werden! Da er ja nicht in die vermietete Wohnungg darf, bekommt er ja sonst nichts vom Mietmangel mit und kann folglich diesen auch nicht beseitigen (lassen).

Würde erstmal telefonisch mit Ihm in Kontakt treten und Ihn den Mangel erklären und um beseitigung des Mangels bitten. Dann erstmal abwarten was er anbietet.

Rechtlich wäre natürlich die schriftliche Aufforderung zur Mangelbeseitigung der "sicherere" Weg - aber wohl auch zulasten des Mietverhälnisses. Er hat so oder so das recht (und die Pflich) den Mietmangel in angemessener Zeit zu beseitigen. Erst wenn der Vermieter gar nicht reagiert und die Mietminderung angekündigt worden ist, darf die Miete gekürzt werden