Wie muss ich den 450€ Job meines Kindes beim Wohngeldantrag angeben?
Hallo,
folgender Sachverhalt:
Ich bin seit diesem Monat in Rente und meine Frau ist Hausfrau (Arbeitet nicht, bezieht aber auch keine Leistungen vom Amt) Mein Sohn bezieht gerade ALG1 und wird aber jetzt auf einen 450€ Job wechseln (Damit er kein HartzIV beziehen muss) und möchte sich langsam nebenbei selbstständig machen. Er wird von seinem 450€ Job auch etwa 200€ Krankenversicherung zahlen.
Wie muss ich seine Einkünfte angeben? Mit allen Abzügen oder die 450€ ? Sollte dann aus seiner selbstständigen Arbeit was dazukommen, wird es dann natürlich korrigiert. Wahrscheinlich zieht er dann eh aus :)
Vielen Dank!
1 Antwort
Hallo,
beim Wohngeld zählen alle Einkünfte pro Haushalt.
d.h. je niedriger die steuerpflichtigen Einkünfte sind, desto höher fällt das Wohngeld aus. Das heisst, verzichtet der Sohn solange ihr den Haushalt teilt auf die Pauschalversteuerung seines Mini-Jobs, kann er sogar den Werbungskostenpauschbetrag in Höhe von 1.000,00 € geltend machen. Die anrechenbaren Einkünfte sinken, somit bringt diese Variante schon mehr Wohngeld im Monat.
kein Problem....
Das Wohngeld errechnet sich zwar aus dem Bruttoeinkommen der Haushaltsmitglieder aber das Gesamteinkommen wird nicht in voller Höhe berücksichtigt. Es werden Freibeträge(Pauschbeträge) abgezogen und erst daraufhin berechnet sich das Wohngeld.
Stimmt, im Normalfall kann der Arbeitgeber kann den 450,- Eurojob auch pauschal(2%) versteuern und man hätte mtl. mehr Netto in der Tasche. Im Zusammenhang mit Wohngeld fährt man u.U. aber besser um ein höheres Wohngeld zu beanspruchen.
Such dir doch mal einen Wohngeld Rechner im Netz und gib alle gefragten Einkünfte ein. Vielleicht kannst du dies alles dann besser nachvollziehen.
Hallo,
vielen Dank für die Antwort, aber leider kann ich Ihnen nicht ganz folgen (kenne mich aber auch leider überhaupt nicht aus).
Muss er denn von den 450€ neben Kranken und Pflegeversicherung auch noch Steuern zahlen? Dann bleibt ja wirklich nicht mehr viel...Wir dachten, dass die Minijobs quasi "steuerfrei" sind...Müsste ich dann beim Wohngeldantrag seine Einkünfte nach allen Abzügen angeben?
Tut mir leid und vielen Dank :)