Wie muss eine Spendenquittung aussehen?

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Für eine Zuwendung ist auf Verlangen eine Zuwendungsbestätigung auszustellen. Meist haben die bei Haustürsammlungen aber keine Bestätigungsvordrucke dabei, daher sind Haustürsammlungen auch nicht absetzbar.

Bei Spenden bis 200 Euro ist das Finanzamt relativ großzügig. Es reicht die Angabe des Betrages und des Empfängers. Als Nachweis (falls verlangt) reicht auch der Kontoauszug, bzw. bei einer Barspende eine Quittung wenn der Empfänger daraus hervorgeht. Alles Gründe warum Türsammlungen nur mit Glück abgesetzt werden können.