Wie Maklergebühr zurückbekommen wenn Makler falsche Auskünfte an Mieter gab?
Unsere neuen Nachbarn sind reingelegt worden, der Makler hat Auskünfte erteilt, die sich im nachhinein als falsch rausgestellt haben. Wie sollen sie vorgehen, wenn sie die Courtage zürückhaben wollen, bzw. schadfrei gleich wieder ausziehen möchten?
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Die Maklergebühr bekommen sie natürlich gar nicht zurück, denn dieser ist als eine Art Werklohn zu sehen - die Arbeit/Dienstleistung selbst wurde ja erbracht.
Unter Umständen könnten sich Schadenersatzansprüche ergeben, die einerseits zu beziffern, andererseits zu beweisen sind. Letztlich müsste der erlittene Schaden nachweislich durch die Falschberatung des Maklers entstanden sein.
Dann entscheidet ggf. ein Gericht ...
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Wa für falsche Angaben waren es?
Falche Angaben zur Wohnung, die man bei der Besichetigung nicht sehen konnte?
Falsche Angaben im EXpose?
Wenn es falche Größenangaben waren (75 qm statt behaupteter 85 qm), können sie die Miete kürzen.
Entscheidend sind aber die Daten im Mietvertrag. Wenn also im Mietvertrag 75 qm stehen würden, wären die mit der Unterschrift akzeptiert.
Wie gesagt, es kommt auf die falschen Angaben an.
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Wenn es keine Eingung mit dem Makler gibt: Beweise sichern - z.B.Anzeige, mit der die Wohnung oder das Haus offeriert wurden -, Schaden mit Hilfe eines Anwalts definieren und klagen.
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