Wie lange muss man für die Witwenrente verheiratet sein und wie hoch ist sie?
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Wie eine Witwen-/Witwerrente (nicht für eine Waisenrente!) aus der gesetzlichen Rentenversicherung muss man nach neuem Recht ein Jahr miteinander verheiratet gewesen sein. Eine sogenannte "Totenbettehe" führt nun nicht mehr unmittelbar zum Rentenanspruch.
Von der starren Ein-Jahres-Frist gibt es jedoch im Einzelfall Ausnahmen, wenn z. B. der Tod durch Unfall eingetreten ist oder man gemeinsame Kinder hat bzw. erwartete (siehe Vordruck R 510 unter www.deutsche-rentenversicherung.de im Bereich Forumulare).
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Antwort von AlexandraD 05.10.20101 Mitglied fand diese Antwort hilfreich
Man muß bei der gesetzlichen Rentenversicherung mindestens ein Jahr verheiratet sein, um Witwenrente zu erhalten. Bei betrieblichen Renten (Pensionskassen) ist es in der Satzung festgelegt. Die Höhe richtet sich nach dem Alter des Partners. Bis zum 45 Lebensjahr bekommt man nur die "kleine Witwenrente" (25%) später die "große Witwenrente" (60%).
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Alle Informationen zur Witwenrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung findest du hier:
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Guckst du hier:
www.finanztip.de/recht/sozialrecht/rententipps/witwen.html