Gibt es da eine Frist?
Handwerkerrechnungen, die per Überweisung bezahlt wurden und bei der Steuererklärung steuermindernd angegeben wurden, würde ich aber länger aufbewahren. Das gilt natürlich auch für den dazu gehörigen Kontoauszug. Da gab es doch irgendwo eine Frist.(frag das Finanzamt) Ach da steht es: "Privatkunden müssen die Handwerkerrechnungen mindestens zwei Jahre aufbewahren und sie ggf. dem Finanzamt zusammen mit dem Überweisungsbeleg auf das Konto des Handwerkers vorlegen." Verjährungsfristen beginnen meist erst am Jahresanfang. Stell Dir vor ein Handwerker schickt Dir eine Rechnung doppelt. Dann beweise mal anhand der Kontoauszüge die Zahlung.

Als Privatmann solltest Du sie 2 Jahre aufbewahren oder solange, bis die Steuererklärung des betreffenden Jahres rechtskräftig ist.
piniccio hat schon recht, eine frist gibt es nicht für privatleute. allerdings macht es sinn, die auszüge 1-2 jahre aufzubewahren. sie dienen nämlich als beweis dafür, dass du was bezahlt hast.

Ich bin mir nicht ganz sicher, aber ich glaube, Privatleute haben keine Aufbewahrungsfrist für Ihre Kontoauszüge. Fristen gelten nur für Unternehmen.