Wie lange muss ich meine Kontoauszüge aufbewahren?

gefragt von Ralf99 am 01.09.2008 um 19:27 Uhr

Gibt es da eine Frist?

Frage beantworten

Hier finden Sie weitere Fragen zu den Themen:

Recht x 2.528 Konto x 555 Girokonto x 448

anonym
beantwortet von einem Gast am 24. Oktober 2009 11:10
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Handwerkerrechnungen, die per Überweisung bezahlt wurden und bei der Steuererklärung steuermindernd angegeben wurden, würde ich aber länger aufbewahren. Das gilt natürlich auch für den dazu gehörigen Kontoauszug. Da gab es doch irgendwo eine Frist.(frag das Finanzamt) Ach da steht es: "Privatkunden müssen die Handwerkerrechnungen mindestens zwei Jahre aufbewahren und sie ggf. dem Finanzamt zusammen mit dem Überweisungsbeleg auf das Konto des Handwerkers vorlegen." Verjährungsfristen beginnen meist erst am Jahresanfang. Stell Dir vor ein Handwerker schickt Dir eine Rechnung doppelt. Dann beweise mal anhand der Kontoauszüge die Zahlung.


demosthenes
beantwortet von demosthenes am 24. September 2008 18:40
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Als Privatmann solltest Du sie 2 Jahre aufbewahren oder solange, bis die Steuererklärung des betreffenden Jahres rechtskräftig ist.


anonym
beantwortet von lola100 am 2. September 2008 19:33
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

piniccio hat schon recht, eine frist gibt es nicht für privatleute. allerdings macht es sinn, die auszüge 1-2 jahre aufzubewahren. sie dienen nämlich als beweis dafür, dass du was bezahlt hast.



pinoccio
beantwortet von pinoccio am 1. September 2008 22:06
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ich bin mir nicht ganz sicher, aber ich glaube, Privatleute haben keine Aufbewahrungsfrist für Ihre Kontoauszüge. Fristen gelten nur für Unternehmen.


Frage beantworten

Verwandte Fragen

Verwandte Fragen
Noch nicht den richtigen Rat gefunden? Dann hier in allen Fragen, Tipps und Videos suchen:



Die unter finanzfrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.