Wie lange kann ich Weihnachtsgeschenke umtauschen?

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Tatsächlich nehmen aber viele Geschäfte unbeschädigte Ware nach den Feiertagen problemlos zurück, das ist dann Kulanz. Die Ausnahme: Der Händler hat vor Weihnachten damit geworben, dann kann der Kunde auf den Umtausch bestehen. Für im Versandhandel oder im Internet gekaufte Geschenke gelten allerdings andere Regeln: Sie dürfen innerhalb von 14 Tage zurück gegeben werden. Und wenn das Geschenk kaputt ist, gilt die gesetzliche Gewährleistung von zwei Jahren. Das nennt sich dann nicht mehr Umtausch sondern Reklamation.

Grundsätzlich gar nciht, denn es gibt kein verankertes Umtauschrecht, sondern nur in Fällen, wo man reklamieren kann.

Allerdings räumen viele Geschäfte Umtauschrechte ein, weil ja bekannt ist, dass ein Geschenk zu groß, zu klein, oder die flasche Farbe haben kann.

Da es eine Kulanzfrage ist, sollte man es Zeitnah machen. Ich würde mal sagen 1 Monat sollten die Geschäfte erlauben, wenn sie einen Umtausch einräumen.

Nicht das ich wüsste, aber wenn man einen Artikel umtauschen möchte dann weis man es sofort oder spätestens innerhalb von 2-3 Tagen. Länger würde ich auch mit dem Umtausch selbst nicht warten.

Die einzig rechtlich mögliche Antwort lautet: Kein Umtausch ist prinzipiell möglich - da es kein gesetzlich verbrieftes Recht gibt, bei mängelfreier Ware.

Es ist einzig in die Kulanz der Verkäufers gestellt, Ware bei Nichtgefallen umzutauschen.