Wie lange gibt es den Kinderfreibetrag ?

gefragt von Felixmichendorf am 10.10.2009 um 23:08 Uhr

Meine Tochter hat jetzt eine Ausbildung angefangen.Bekomme ich jetzt noch den Kinderfreibetrag auf meiner Steuerkarte eingetragen ?

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demosthenes
beantwortet von demosthenes am 11. Oktober 2009 17:33
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Und falls das Kind über 25 sein sollte:

Für ältere Kinder, für die eine Kindergeldberechtigung nicht mehr, aber z. B. wegen Ausbildung noch Unterhaltspflicht besteht, können die Unterhaltsleistungen als außergewöhnliche Belastung steuerlich bis zu einem Höchstbetrag von 7.834 Euro im Jahr berücksichtigt werden, wenn das Kind kein oder nur ein geringes Vermögen besitzt. Eigene Einkünfte und Bezüge des Kindes, die 624 Euro übersteigen, werden angerechnet.

(Aus dem Netz)


wfwbinder
beantwortet von wfwbinder am 11. Oktober 2009 01:08
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Solange sie in Ausbildung, nciht über 25 und nicht mehr als 7.680,- Euro verdient.

Also wenn sie z.B. das Abi gemacht hat, nun 19oder 20 ist, die Ausbildung macht und weniger als ca. 640,- Euro verdient, Ja.

Kommentar von EnnoBecker am 11. Oktober 2009 10:29

Aber aufpassen. Gegen die Verkürzung von 27 auf 25 läuft zur Zeit ein Verfahren vor dem BFH.



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