Meine Tochter hat jetzt eine Ausbildung angefangen.Bekomme ich jetzt noch den Kinderfreibetrag auf meiner Steuerkarte eingetragen ?

Und falls das Kind über 25 sein sollte:
Für ältere Kinder, für die eine Kindergeldberechtigung nicht mehr, aber z. B. wegen Ausbildung noch Unterhaltspflicht besteht, können die Unterhaltsleistungen als außergewöhnliche Belastung steuerlich bis zu einem Höchstbetrag von 7.834 Euro im Jahr berücksichtigt werden, wenn das Kind kein oder nur ein geringes Vermögen besitzt. Eigene Einkünfte und Bezüge des Kindes, die 624 Euro übersteigen, werden angerechnet.
(Aus dem Netz)

Solange sie in Ausbildung, nciht über 25 und nicht mehr als 7.680,- Euro verdient.
Also wenn sie z.B. das Abi gemacht hat, nun 19oder 20 ist, die Ausbildung macht und weniger als ca. 640,- Euro verdient, Ja.
Aber aufpassen. Gegen die Verkürzung von 27 auf 25 läuft zur Zeit ein Verfahren vor dem BFH.