Wie lange DSL Vertragskündigung aufbewahren

3 Antworten

Im privaten Bereich "muß" man keine Unterlagen aufbewahren. Allerdings ist das trotzdem in manchen Situationen empfehlenswert. Hier wird offenbar der Zugang einer Kündigung bestritten und da ist derjenige in der Nachweispflicht, der einen solchen Zugang behauptet. Wenn da ein solches Dokument nicht aufbewahrt wurde, hat man in der Tat schlechte Karten.

Ich handhabe es auch immer so, dass ich Kündigungsbestätigungen ein bis zwei Jahre aufbewahre. Das muss ausreichen. Wenn du mit einem Unternehmen wegen der Kündigung streitest, dann solltest du aus eigenem Interesse dafür sorgen, dass die Bestätigung nicht verloren geht.

Die Verjährung für die meisten Ansprüche aus Verträgen verjähren nach drei Jahren, d.h. wenn man entsprechende Vertragsunterlagen für die Dauer des Vertrags und die Kündigungsunterlagen bis zum Ablauf des dritten Jahres nach dem Jahresende, in dem der letzte Leistungstag lag, aufbewahrt, sollte man auf der sicheren Seite sein.