Wie lange darf es dauern bis man einen Schaden der Haftpflichtversicherung meldet?
Gibt es gewisse Fristen, die man einhalten muss, um einen Schaden zu melden? Verfällt der Anspruch auf Ersatz der Kosten, wenn man zu lange wartet? Es handelt sich nur um eine Kleinigkeit, die ich einer Freundin kaputt gemacht habe und erstmal aus eigener Tasche bezahlt habe. Kann ich die Rechnung noch einreichen?
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Die Verfahrensweise von dir war nicht gut. Für die Zukunft: Du solltest deinen Versicherer unverzüglich den Schaden melden. Bitte vorab keine Zahlungen veranlassen. Da du jetzt schon gezahlt hast, könnte die Versicherung eine Übernahme verweigern. Der Haftpflichtversicherer prüft nämlich erst einmal, ob es berechtigte Ansprüche sind. Du kannst den Schaden natürlich nachmelden. Gib aber nicht an, dass du diesen schon bezahlt hast.
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Sie sollten den Schaden unverzüglich d.h. ohne schuldhaftes Zögern melden.
Das sollte in den Versicherungsbedingungen auch so stehen.
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Wenn es sowieso nur eine Kleinigkeit war, dann lohnt m. E. der Aufwand der Schadenmeldung auch nicht. Es könnte nämlich sein, dass du etwas beschädigt hast, was einen Zeitwert von 50% hatte, du aber 100% des Neupreises bezahlt hast (wozu du gar nicht verpflchtet warst!)
Aber der Begriff "unverzüglich" für eine Schadensanmeldung ist eigentlich eindeutig. Um ehrlich zu sein, wäre auch ein 100 EUR - Schaden von Anfang diesen Jahres kein Problem... aber da braucht man schon einen Berater des Vertrauens!
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Antwort von Walkman 10.08.20111 Mitglied fand diese Antwort hilfreich
geh zu deinem versicherungsvertreter. versicherte kleinschäden regulieren sie oft mit einer sofortigen auszahlung. du unterschreibst dafür und der aussendienstler bekommt das geld von seiner gesellschaft wieder auf seinem konto gutgeschrieben.
das sind die unter anderem die unterschiede zwischen direktversicherung und ansprechpartner mit bürobetrieb.
du sparst dir die zeit eine ausführliche schadenschilderung zu machen und womöglich eine falsche formulierung zu verwenden denn dann gehst du leer aus.
gruß frank
Kommentar von Helge001Helge001 10.08.2011Eigentlich ist dies so nicht ganz richtig. Die Verfahrenswege sollten schon eingehalten werden. Natürlich wird bei Kleinstbeträgen öfters drüber hinweggeschaut.
Der letzte Satz ist praktisch ein Arbeitsauftrag an die Compliance Abteilung der Versicherungsgesellschaft.
Erklär das mal, bitte.