Wie lang darf sich das Finanzamt für die Bearbeitung eines Einspruchs Zeit lassen?

2 Antworten

Andrers als bei den Steuerpflichtigen lässt sich das Finanzamt gerne Zeit. Eine offizielle Regelung gibt es dazu nicht nur ein Urteil vom Bundesfinanzhof in dem nach zwei Jahren Klage auf Untätigkeit erhoben wurde (Az V R 5/12).

Erstens "sprechen" und schreiben wir hier in Deutscher Sparache. Zweitens unterstellen wir Behörden keine Willkür, sondern gestehen ihnen zu, nicht sofort alles liegen und stehen zu lassen, wenn ein Bürger etwas will.

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@nordkette

Erstens hat vulkanismus Recht und zweitens gibt es eine offizielle Regelung dazu.

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In meiner Referendarzeit hatte es mich in die Erschließungsabteilung einer Kleinstadt verschlagen. Stolz hatte mir da der Abteilungsleiter Widersprüche gezeigt die vor 25 Jahren eingereicht, aber noch nicht beschieden worden waren. Was der Erschließungsabteilung recht ist, ist dem Finanzamt billig. Es gibt keine gesetzlichen Vorgaben.

So war es bis ein Herr Sürmelin kam. Dann wurde nachgebessert.

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