Wie läufts mit Steuern bei Arbeit im Ausland? Wenn man Daheim wohnen bleibt?
Wer kennt sich aus: Steuern bei Arbeit im Ausland? Eine Bedienung von mir möchte über den Winter auf einer österreichischen Skihütte arbeiten, bliebe aber Daheim wohnen. Bei uns ist bis Frühling nicht so viel los, daher ist das für mich in Ordnung, möchte ihr auch helfen, habt Ihr ne Ahnung wie das steuerlich läuft? Vielen Dank.
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Wenn du nur so eine kurze Zeit in Österreich arbeiten wirst, dann wirst du als Grenzgänger eingestuft und kannst dein Einkommen weiterhin ganz normal in Deutschland versteuern, wenn du in dieser Zeit auch in Deutschland wohnen bleibst.
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wenn nicht zu weit weg von der Grenze (bis zu 30km), dann kannst du als Grenzgänger laufen. Damit ändert sich nichts.
Sonst: Besteuerung der Einnahmen im Ausland, hier werden die Einnahmen unter Progressionsvorbehalt bei der Besteuerung mit einbezogen.
(Es gibt hier einige Experten, die sich sicherlich noch konkreter äussern werden)
Kommentar von EnnoBeckerEnnoBecker 01.12.2011Sorry, ich kann im DBA DE-AT keine Grenzgängerregelung entdecken. Bitte um Nachhilfe.
Kommentar von EnnoBeckerEnnoBecker 01.12.2011Gefunden: Art 9 (3) 1 DBA
Kommentar von obelixobelix 04.12.2011http://www.konz-steuertipps.de/konz/lexikon/G/Grenzgaenger.html (siehe 2.5)
ob dies nun rein die Konz'sche Regelung ist, sei dahin gestellt.
Kommentar von EnnoBeckerEnnoBecker 04.12.2011Warum schreibst du hier einen Link zum.... man mag es gar nicht hinschreiben...... wo ich doch die Originalquelle schon nannte?
Kommentar von obelixobelix 05.12.2011für euch ist wohl der Konz eher der Kotz?
Ob die Quelle dann auch jeder lesen kann? In dem tollen Juristendeutsch? Daher der Kotz als Link.
Wollte Dich keinesfalls korrigieren o.ä.
Kommentar von EnnoBeckerEnnoBecker 05.12.2011Ich muss einräumen, dass mir der Originaltext der Norm wahrscheinlich leichter fällt zu verstehen als einem Bauarbeiter (andersrum könnte ich keinen Stein gerade hinmauern). Aus diesem Grund bemühe ich mich ja auch, mich verständlich auszudrücken. Man mag mich an meinen Tips beurteilen.
Was Konz aber macht, ist reine Populistik. Er gräbt irgendein dünnes Urteil auf und baut dann einen haarsträubenden Sachverhalt drumherum, der sich so entweder nie ereignet oder nie wahrgenommen wird. Und jeder denkt, wie toll er doch ist, und der Steuerberater weiß sowas nicht!
Oder er schmückt Altbekanntes aus wie einen Weihnachtsbaum und lässt den den dann schillern.
Andere machen da lieber ihren Job.
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Sorry, ich kann im DBA DE-AT keine Grenzgängerregelung entdecken. Bitte um Nachhilfe.
Gefunden: Art 9 (3) 1 DBA