Wie kann man zu wenig bekommenen Lohn nachträglich einfordern?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Zunächst mal ist die Frage doch, worauf sich Dein Anspruch gründet.

Normalerweise hast Du einen Praktikumsvertrag, der das Bruttogehalt in dieser Zeit des Praktikums ausweist. Hast Du hier zu wenig erhalten oder fehlen vertraglich zugesicherte Zulagen (siehe Gehaltsabrechnungen), so wird das unter Hinweis beim Arbeitgeber reklamiert und ist nachzuzahlen. Das forderst Du jetzt sofort ein. Verjährung dürfte 3 Jahre betragen.

Ist der Nettobetrag zu gering, da Steuern abgezogen wurden, die eigentlich nicht zu zahlen waren, so wirst Du eine Einkommensteuererklärung verfassen und damit eine Steuerrückerstattung bekommen, wenn das wirklich so ist. Hattest Du nur für ein paar Monate ein Praktikum und ansonsten keine signifikanten Einkünfte, wird das typischerweise notwendig sein.

Ich bin mir sicher

Aha, das klingt wie die letzten Worte eines Geisterfahrers. Wieso bist Du Dir denn so sicher? Steht da im Vertrag eine konkrete Summe und ist die nicht ausbezahlt worden? Dann klagt man beim Arbeitsgericht. Gibt es -was allerdings ehe unwahrscheinlich ist- Bestimmungen in einem Tarifvertrag und sind die mißachtet worden? Auch dann führt der Weg zum Arbeitsgericht. Beruht Deine Annahme allerdings auf bloßer Selbsteinschätzung des Wertes Deiner Arbeitskraft, dann erscheint mir die Sache eher zweifelhaft.

Wie fordert man das ein, welche Fristen muß ich beachten.

Mit einem Blatt, idealerweise Format DIN A4, auf dem man seinen Anspruch formuliert und präzisiert. Kontonummer nicht vergessen!

Fristen? Verjährungsfrist und etwaige tarifvertragliche Ausschlußfristen.

Ist hier jemand mit dem Arbeitsrecht vertraut?

Was Du brauchst, ist kein Jurist, sondern ein Hellseher. Aufgrund Deiner Sachverhaltsbeschreibung kann Dir nämlich niemand definitiv Auskunft geben. Geh besser zu einem Anwalt und laß Dich beraten.

Wieso eigentlich? Hast u das im Praktikumsvertrag vereinbarte Gehalt bekommen? Wenn ja sind keine Ansprüche mehr offen? Hast Du mehr gearbeitet als im PV und wünscht für diese Zeit einen finanziellen Ausgleich? Dann fordere per Brief diesen Betrag ein. Ist das strittig erfolgt Klage beim Arbeitsgericht Deines Wohnortes. Viel Erfolg. und nächstens : etwas genauere Angaben.

Die Frage ist: Welche Vergütung stand in deinem Praktikantenvertrag? genau dieser Betrag steht dir zu. Nicht mehr und nicht weniger. Hast du diesen Betrag erhalten? Wenn nicht, kannst du natürlich fordern. Ist es nur deine persönliche Meinung im Bezug auf deine Leistung? Dann hast du keine Chance.