Wie kann man die Abgabe der Vermögensauskunft abwenden?

1 Antwort

Hat jemand diesbezüglich Erfahrungen?

Zum Glück nur auf Antragstellerseite!

Es handelt sich ja um den Teil eines zivilrechtlichen Vollstreckungsverfahrens. Herr des Verfahrens ist der antragstellende Gläubiger. Nur der kann Verfahrenseinstellung beantragen. Dich mit einem Ratenzahlungsgesuch an den GV zu wenden, macht daher keinen Sinn. Der GV macht nur, was ihm befohlen. Du mußt mit dem Gläubiger Kontakt aufnehmen und versuchen, ihn zu einer Ratenzahlungsvereinbarung zu bewegen.

Eins sollte Dir aber klar sein. In diesem Verfahrensstadium gibt ein Gläubger nichts mehr auf Geschwätz und hohle Versprechungen. Wenn Du den Gläubiger milde stimmen willst, mußt Du sofort Geld heraus rücken. Nur dann besteht eine vage Hoffnung für Dich, dass der den Termin abbläst.