Ein Mann ist sehr um seine Frau besorgt, die auch ein sehr gutmütiger und hilfreicher Mensch ist. Die beiden haben zwei Kinder, von denen nur eines sich bestimmt nicht damit abfinden wird, wenn sein Vater nach seinem Ableben sein ganzes Vermögen nur seiner Mutter vererbt, und zwar nur zunächst. Denn die beiden Kinder sollen ja alles bekommen, aber nur über die Mutter, wenn auch sie gestorben ist. Der Mann will also zuerst seine Frau voll und ganz absichern und will also nicht, dass dann das besagte Kind sogleich auch nur den Pflichtteil vom Vatererbe von der Mutter verlangt. Kann er das überhaupt verhindern oder wie kann er die Ehefrau am besten vor Pflichtteilsansprüchen der Kinder sichern?

Überhaupt kein Problem, das ist das sogenannte Berliner Testament.
Die Eltern setzen sich gegenseitig als die Erben ein.
Hier kann man sich eine Textvorlage bauen:
Das Schließt as Pflichtteil der Kinder nciht aus, aber man kann sie zustimmen lassen.
Die andere Version ist der Erbvertrag in dem das genau vereinbart wird.
An den Kindern vorbei ist eine Einsetzung als Alleinerbin leider nicht möglich.

Für genau diesen Fall gibt es das sogenannte "Berliner Testament", in dem sich die Ehepartner wechselseitig zu (vorläufigen) Alleinerben einsetzen und die Kinder erst nach dem Tod des Längstlebenden erben..
Der Mann sollte mit seiner Frau mal zum Notar gehen und sich beraten lassen, denn sonst dürfte das mit hoher Wahrscheinlichkeit schief gehen.