Wie kann ich die Bahncard 50 steuerlich absetzen?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ich trage die Kosten für die BC 50 immer zur Hälfte ein, da diese auch privat genutzt werden kann, aber dennoch beruflich veranlasst ist. Bisher wurde es immer so vom Finanzamt anerkannt. Am besten trägst du die Kosten also zur Hälfte bei weiteren Werbungskosten zur nichtselbständigen Arbeit ein.

Guten Tag, ich habe aus eigener Tasche eine Bahncard 50 gekauft, aber die Kosten für die angefallenen Fahrten als Fahrtkosten vom Arbeitgeber ersetzt bekommen.

Wie passt das dann?

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@gammonwarmal

für die Fahrtkosten, die vom Arbeitgeber ersetzt wurden entstanden Ihnen keine Kosten.

Deswegen ist hier nichts weiter abzugsfähig, mit Ausnahme der Kosten für die Bahncard 50, die nicht vom Arbeitgeber ersetzt wurden.

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@hello84

Und wieso kann man die absetzen? Wenn der AG alle beruflich bedingten Fahrtkosten erstattet, dann ist doch die Anschaffung der Bahncard reines Privatvergnügen. Sie wird doch dann ausschließlich privat genutzt.

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@gammonwarmal

Die Bedingung um die Bahncard steuerlich abzusetzen ist die, dass die beruflichen Fahrtkosten aufs Jahr gerechnet durch die Bahncard sinken. Das ist hier anscheinend der Fall, da sie auch ausschließlich beruflich für Dienstfahrten genutzt wurde.

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@gammonwarmal

Nein es wurden eben nicht alle Kosten erstattet.

Er schrieb, es wurden ihm die Fahrtkosten erstattet, also die Ticketpreise der Bahnfahrten, nicht jedoch der Preis der BC50, und um den geht es ja gerade.

Aus meiner Sicht sind die Kosten der BC50 bei tatsächlich rein beruflicher Nutzung in der Tat Werbungskosten, also gib sie an und schreib 2-3 erläuternde Zeilen dazu.

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"Habe sie ja letztlich privat gekauft, aber nur beruflich genutzt."

...... und das Geld vom Arbeitgeber ersetzt bekommen. Aus welchem Grund meinst Du, dass Du den Betrag auch noch vom Finanzamt erstattet bekommst?

Oder verstehe ich etwas falsch?

Mir geht es um die 250 Euro für die Bahncard, die mir vom Arbeitgeber ja nicht ersetzt wurden. Ob ich die irgendwie geltend machen kann.

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@Andreas2014

"aber die Kosten für die angefallenen Fahrten als Fahrtkosten vom Arbeitgeber ersetzt bekommen."

Welche Fahrtkosten hat Dir der Arbeitgeber denn ersetzt?


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Meiner Meinung nach sind die Kosten für die BC50 Werbungskosten (ich gehe davon aus, dass es sich um Fahrten zur Arbeit und ggf Dienstreisen gehandelt hat). Denn Dein Arbeitgeber hat Dir ja nur die Hälfte der regulären Kosten für's Zugticket erstattet, die andere Hälfte der Kosten hast Du (in Form der BC50) übernommen.

Allgemein gilt doch: Entstandene Reisekosten abzgl. Erstattungen Dritter = als Werbungskosten ansetzbarer Restbetrag.
In Deinem Fall machst Du einfach ein Gesamtpaket der Reisekosten (BC50 + Kosten der Fahrscheine) und ziehst davon die Erstattungen des Arbeitgebers ab: Was übrig bleibt ist, wen wundert's, der Preis der BC50, und der entspricht dann eben den verbleibenden, nicht erstatteten Reisekosten und damit Werbungskosten.