Wie kann ein Arbeitgeber die erstatteten Fahrtkosten eines Mitarbeiters steuerlich geltend machen?

1 Antwort

Ein Arbeitgeber kann einem Arbeitnehmer Kosten für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeit steuerfrei mit bis zu 30 ct/km bzw. auch als Monatskarte erstatten. Der maximale Betrag im Jahr darf nicht EUR 4.500 übersteigen. Arbeitgeberseitig müssen hierfür keine Sozialabgaben abgeführt werden, lediglich 15% pauschale Lohnsteuer.

Für Dienstreisen von Mitarbeitern wären die Kosten (die dem Mitarbeiter auch steuerfrei erstattet werden) als Betriebsausgaben abzusetzen.

Wie sieht es dann mit Beleg aus? Reicht es, wenn ich mir die Zahlung vom Mitarbeiter quittieren lasse? Oder benötige ich dann die Fahrscheine oder eine Kopie davon?

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