Wie viel kann ich absetzen? Maximal das, was ich eingezahlt habe?
Ab dem Jahr 2008 jährlich bis zu 2.100 €. Dieser Beitrag umfasst bereits die auf den Vertrag gezahlten staatlichen Zulagen. Der Sonderausgabenabzug wirkt sich entsprechend dem persönlichen Einkommensteuersatz unterschiedlich aus. Beantragt der Vorsorgesparer im Rahmen seiner Steuererklärung einen Sonderausgabenabzug, so berechnet das Finanzamt im Rahmen einer so genannten Günstigerprüfung, ob der Sonderausgabenabzug die Zulagen übersteigt, und berücksichtigt ein positives Ergebnis bei der Festsetzung der Einkommensteuer.

Für die höchste Zulagenfördrung beträgt der Gesamtbeitrag (Gesamtbeitrag- Zulagen =Eigenbeitrag)4 % des letzten Bruttojahreseinkommens. Für die steuerliche Förderung maxumal 2.100 EUR.
Das Finanzamt rechnet immer eine Günstigerprüfung für den Steuerzahler.
Bei der Günstigerprüfung wird geprüft, ob du mit einer steuerlichen Berücksichtigung deiner Riesterbeiträge besser gestellt bist als nur durch die Zulagen.
Sollte das so sein, so bekommst du die Differenz als Steuerrückzahlung zurück.
Beispiel: Zulage 154 EUR + Kinderzulage 1 Kind 185 = 339 EUR Zulagen vom Zulagenamt.
Wenn dein steuerliches Ergebnis aber 580 EUR Steuerermäßigung ergeben würde, würdest du die Differenz von 580 EUR minus 339 EUR = 241 EUR zu den Zulagen, die du bereits erhalten hast, zusätzlich erhalten.
http://www.finanztip.de/recht/versicherungen/rentenreform02.htm
diesen link kopieren und einfügen, hier wird genau erklärt
Riester-Rente/ Sonderausgabenabzug
Die beim Aufbau einer privaten Altersvorsorge gewährten staatlichen Förderungen bestehen aus der Zulage oder aus dem Sonderausgabenabzug. In den meisten Fällen wird die Zulage interessant sein. Der Sonderausgabenabzug kann jedoch von Vorteil sein, wenn der Zulagenberechtigte ein verhältnismäßig hohes Einkommen bezieht.
Die für die förderungsfähige private Altersvorsorge geleisteten Beiträge und die fiktive zu gewährende Zulagen können als Sonderausgaben im Rahmen der jährlichen Veranlagung zur Einkommensteuer berücksichtigt werden. Jedoch ist zu beachten, dass der Sonderausgabenabzug auf bestimmte Höchstbeträge begrenzt ist. Es gelten nachfolgende Höchstbetragsgenzen pro Jahr:
http://www.steuerlexikon-online.de/RiesterRente_Sonderausgabenabzug.html
» wie hoch kann die Riester-Sonderausgabe ausgeschöpft werden?
Der Sonderausgabenabzug kann bis zur Höhe von 2.100€ genutzt werden und ist damit identisch mit dem Höchstbeitrag zur Riester-Rente. Jeder unmittelbar Zulagenberechtigte kann seinen Mindesteigenbeitrag freiwillig soweit erhöhen, bis er diesen Höchstbeitrag erreicht, um damit den vollen Sonderausgabenabzug zu nutzen. Dies macht jedoch nur in besonderen Fällen Sinn, wie bei z.B. bei höheren rentenversicherungspflichtigen Einkommen.
http://www.riesterrente-online.info/info/riester-rente_sonderausgabeabzug.shtml
2100 Euro im Jahr. Das Finanzamt muss eine Günstigerprüfung durchführen. Sprich es könnte sein das die Zulage günstiger ist.
Der Vorsorgespare braucht keinen Sonderausgabenabzug zu beantragen. Das Finanzamt rechnet immer eine Günstigerprüfung für den Steuerzahler.