Wie hoch ist der Regelsatz Für Miete und Nebnkten für einen alleinstehenden Hartz IV Empfänger?
Bin Hartz IV Empfänger, und habe eine andere Wohnung in Aussicht. Meine jetzige Wohnung ist 48 qm und liegt im zweiten Stock.Die miete beträgt 342,-warm. Die zu verfügung stehende Wohnung ist ca 54 qm und würde 390,-inklusive Nebenkostn betragen.Möchte umziehen, da ich einen Bandscheibenvorfall habe,und mir das Treppensteigen sehr schwer fällt. Ist die neu Wohnung noch im Regelsatz? muß die Arge Bochum zustimmen? Habe auch einen Rentenantrag gestellt.
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Der Regelsatz für eine alleinstehende Person beträgt momentan 374 Euro. Dazu gibt es noch die Kosten für die angemessene Miete. Als Einzelperson darfst Du 45 - 50 qm bewohnen, die Mietkosten je qm müssen angemessen sein, ob das mit den 390 Euro der Fall ist, kann Dir nur die Leistungsabteilung sagen, denn es kann sein, daß Bochum verschiedene angemessene Preise je nach Stadtteil hat. Mit 54 qm, liegt die Wohnung 4 qm über der angemessenen Größe, Du bekommst auch nur die Heizkosten für 50 qm. Wenn die 390 Euro nicht angemessen wären, glaub ich nicht, daß die Arge Bochum verpflichtet ist, die überhöhte Miete zu übernehmen, denn Du bekommst auch sicher eine andere Wohnung ohne Treppen oder mit Aufzug. Der Umzug muß von der Arge genehmigt werden, solltest daher unbedingt vor dem Umzug mit dem Leistungsmitarbeiter sprechen.
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Arge oder Koba ? Sie werden entscheiden .Ansonsten bist du hier falsch. Wir werden hier nicht über 50 Euro reden. Antrag stellen bei der Arge und evtl. auch beim Versorgungsamt wegen Behinderung. Gruß Z... .
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Antwort von insider81 27.10.2012
KDU bochum bei google eintippen fur allein stehende 356 bei 50m" +heizkosten extra sowie max 20% kann man druber sein das sogennante wirtschaftlichkeitsprinzip,sonst kannst du sagen das du den mehrpreis selber zahlst dann darf dies nicht mehr als 20%deines Lebensunterhaltes sein sonst sagen die irgendwo sind verstecke einnahmen auf dauer zu sehen wie gesagt das steht alles unter KDU,im ubrigen habe ich einen guten anwalt der vorher bei der arge gearbeitet hat herr Werbung durch Support gelöscht in gelsenkirchen kostet normalerrweise fur hartz 4emfanger kein geld wird durch beratungsschein abgedeckt.,.....
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Klick mal in diese umfangreiche und sehr informative Liste rein:
http://www.harald-thome.de/oertliche-richtlinien.html
Bei der Miethöhe geht es nicht um die Warmmiete, sondern um die Kaltmiete plus Nebenkosten.
Bitte denk dran, dass Du Dir unbedingt vor unterschreiben des Mietvertrages die Genehmigung vom Amt holst.
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Wenn Deine Rente durch ist und sie hoch genug ist, um vom Amt unabhängig zu sein, wäre das ja prima. Falls Du aufstockend Grundsicherung brauchst, ist die Unterstützung sehr ähnlich wie bei hartz IV (nur dass Du dann die Differenz zu Deiner Rente vom Amt bekommst.
(Weil hier immer pro Antwort nur EIN Link erlaubt ist, setze ich nun wieder neu an.)
Kommentar von cyracuscyracus 29.02.2012Weil ich ja nicht weiß, wie hoch Deine Rente sein wird, geb ich Dir noch einen Wohlgeldrechner rein. Sollte Dein Einkommen dann vergleichbar mit Rente plus aufstockende Grundsicherung sein, würde ich Wohngeld vorziehen.
http://www.geldsparen.de/inhalt/rechner/Soziales/Wohngeldrechner.php?openmenue=26&opensub=651
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Das ist nicht einfach,weil Bochum ein Spezialfall ist. Zuersteinmal muss man Kaltmiete und Heizung/Nebenkosten getrennt betrachten, entscheidend ist in erster Linie die Kaltmiete. In Bochum sind für einen Single 283€ Kaltmiete in einer Altwohnung und 233€ beim Neubezug (z.B. bei einem Umzug) angemessen,d.h. mit einem Umzug würde sich bei dir die zulässige maximale Kaltmiete vermindern. Daher wird die Miete in deiner jetzigen Wohnung bezahlt,aber die Miete in einer gleichteuren Wohnung (oder gar in einer teureren) würde nicht mehr voll übernommen werden,da dort eine niedrigere Bemessungsgrenze gilt.
Zudem setzt man sich in Bochum über mehrfache Entscheidungen des Bundessozialgerichtes hinweg,wonach allein die Kaltmiete gemäß Angemessenheit entscheident ist,welche Wohnung zu genehmigen ist (d.h. die Wohnung dürfte größer sein,wenn die Miete trotzdem die einer kleinen Wohnung ist). In Bochum besteht das JC trotzdem darauf,daß die Wohnung nur der vorgegebenen Maximalgröße sein darf. Insofern dürfte es schwer sein,das JC zur Genehmigung einer größeren (und teureren) Wohnung zu bewegen. Zudem muss für den Umzug ein wichtiger Grund vorliegen. Es wäre also ganz sinnvoll,wenn du z.B. eine ärztliche Empfehlung hast, daß Treppensteigen aufgrund deines Gesundheitszustandes nicht empfehlenswert ist.
Ich würde dir raten,dich mal an www.tacheles-sozialhilfe.de zu wenden. Dort sitzen einige Leute,die mit solchen Fällen Erfahrung haben.
Lieber Insider81,
Wir möchten dich bitten in Zukunft auf Werbung zu verzichten.
Gerne kannst du dies auch nochmals in unseren Richtlinien nachlesen: http://www.finanzfrage.net/policy
Freundliche Grüße,
Jürgen vom finanzfrage.net Supportteam.