Wie hoch ist der Betrag, den das Sozialamt für einen Hartz-IV-Empfänger an die Krankenkasse zahlt?

3 Antworten

Hallo,

das Jobcenter zahlt einen Sockelbeitrag.
Bist du in einer Kasse versichert, die keinen oder maximal bis zur Höhe des durchschnittlichen Zusatzbeitrags (aktuell 0,9%) erhebt, hast du keine weiteren Zusatzkosten. Ansonsten müssen Hartz 4 Empfänger den Differenzbetrag allein tragen.

Für Hartz IV Empfänger sollte es ab dem 01. Januar 2016 Veränderungen in der Familienversicherung geben. Die Mitversicherung wie bisher über einen Familienangehörigen, soll mit Beginn diesen Jahres auslaufen. 

Die Hartz 4 Empfänger haben jetzt bis maximal Ende des Jahres Zeit, sich für eine neue gesetzliche Krankenkasse zu entscheiden und diese ihrem Jobcenter mitzuteilen. Andernfalls werden sie automatisch der Krankenkasse zugeordnet, bei der die bisherige Familienversicherung bestand.

( obwohl der Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung überall gleich ist, muss du jetzt aber acht geben wg. dem möglichen Zusatzbeitrag. s.ob. )

Ich nehme an, dass es sich bei der Grundsicherung über das Sozialamt ähnlich verhalten wird.



Und wieder hat jemand ganz viel Text geschrieben (oder reinkopiert), ohne auf die Frage einzugehen: wieviel zahlt das Jobcenter an die Krankenkasse !

0

Danke für die Antwort! Es geht nicht um mich. Ich will wissen, wie hoch dieser Sockelbetrag ist, den das Sozialamt zahlt. Ich will einfach mal vergleichen. Ich zahle immer mehr Krankenversicherung. Im Quartal mit Arbeitgeberbeiträgen ca. 1.500 EURO. Was bekommt die Krankenkasse aber für einen Hartz-IV-Empfänger?

Hallo vitamine1407,

welche Summe die KK für einen Hartz4 Empfänger bekommt, kann ich dir nicht sagen.

Da selbst das Mitglied @barmer ( " Fachmann u.a. zum Thema Krankenversicherung " ) uns hier auch nicht weiter helfen konnte, muss diese Frage vorerst offen bleiben. 

Willst du aber einfach nur KK vergleichen um Kosten zu sparen, dann schau hier:

https://www.1averbraucherportal.de/vergleich/gesetzliche-krankenversicherung/

Ich hoffe ich konnte dir dennoch etwas helfen ! 

1

Hallo,

nach dem SGB V ist der Beitrag pro ALG II-Empfänger aufgrund von 20, 6 % der Bezugsgröße, d.h. im Jahre 2016 von 2905 EUR, also ca. 600 EUR zu berechnen. Für diese ca. 600 EUR gilt der ermäßigte Beitragssatz von 14% (statt 14,6%). Hinzu kommt der durchschnittliche Zusatzbeitrag von zzt. 1,1 %. Also: das Amt zahlt an die Kasse ca. 15,6% von 600 EUR , also ca. 94 EUR/Monat.

Alles klar ?

Barmer