Wie hoch darf das Finanzamt schätzen

2 Antworten

Bis es zu einer Schätzung kommt, muss es schon sehr lange Mahnungen gegeben haben wegen rückständiger Steeurerklärungen.

Wie @EnnoBecker schon richtig schreibet, muss der zuständige Finanzbeamte ja sein Ermessen ausüben.

Vermutlich nimmt er an, das die Weigerung eine Erklärung abzugeben doch daran liegt, das die Einkünfte hoch sind.

Ausserdem, warum Suizid, statt der Überlegung eventuell einfach die Erklärung ausertigen und das Problem ist vom Tisch.

Damit es zu einer Steuerschätzung kommt, muss der Steuerschuldner sich ja auch vorher schon über einen längeren Zeitraum falsch verhalten haben und seiner Mitwirkungspflicht nicht nachgekommen sein. Ebenfalls wird sich bei Steuerschätzungen nicht das Blaue vom Himmel geschätzt, sondern es werden Fakten zugrunde gelegt, die sich anhand der Sachlage oder vergleichbar gelagerter Fälle ergibt. Nachdem jetzt das Kind schon in den Brunnen gefallen ist, sollte man wenigstens Kontakt zum Finanzamt aufnehmen und den Schaden durch Mitwirkung begrenzen und die Werte richtig stellen. Suizid hilft keinen, dann müssen die Erben für die Steuerschuld aufkommen.