Wie hoch darf bei Grundsicherung die Miete (einschl Nebenkosten) sein ?Ich betreue eine ältere Dame

gefragt von plunus am 14.08.2009 um 21:54 Uhr

Icxh betreue eine ältere Dame(92Jahre),die neben ihrer kleinen Rente Grundsicherung erhält. Sie ist gehbehindert ( Ausweis G). Die Mietkosten (1 1/2 Zi-Whg) wurden bisher von der Grundsicherung getragen . Sie bewohnt die Wohnung seit etwa 25 Jahren. Nun ist die Miete,insbesondere sind die Nebenkosten, in der letzten Zeit deutlich gestiegen. Nun schreibt das Sozialamt: Bei weiteren Kostensteigerungen müsste sie in eine billigere Wohnung umziehen. Ist das zumutbar? Wie hoch darf denn die Miete (einscjhließlich Nebenbkosten) sein ,damit sie noch von der Grundsicherung angedeckt wird? Wer weiß was Genaues?

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anonym
beantwortet von TopJob am 14. August 2009 22:03
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Also wenn die Wohnung wirklich in den letzten Jahren viel stärker gestiegen ist, als ähnliche Wohnungen, kann das Sozialamt dieses verlagen. Die andere Frage ist jedoch, ob es bei einer 92-jährigen noch durchgesetz wird. Dieses liegt daran, dass ein Umzug unter umständen nicht mehr zumutbar ist.

Wie hoch die Miete maximal sein darf, ist vom Wohnort und den dortigen Mieten abhängig. Ich würde dieses einmal beim Sozialamt direkt nachfragen.



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