Wie genau muss man sich als Händler an die unverbindliche Preisempfehlung halten?

2 Antworten

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Wie du schon sagst: die Empfehlung ist unverbindlich. Deshalb muss sich der Einzelhändler nicht daran halten. Eine verbindliche Preissetzung des Zulieferers gibt es in Deutschland übrigens nur bei Büchern. Der Ausschluss vom Liefern aufgrund zu niedriger Preise wie Snoopy155 beschreibt ist meines Wissens nach wettbewerbswidrig und zieht eine Strafe für den Zulieferer nach sich.

Der Effekt von unverbindlichen Preisempfehlungen liegt meiner Meinung nach darin, dass sie einen Refernzpunkt bilden: Bei der Preissetzung orientiert sich der Einzelhändler daran, die Abweichung ist nie besonders groß.

Die Preisgestaltung obliegt Dir alleine, allerdings kann es durchaus vorkommen, dass Lieferanten Dich von der Belieferung ausschliessen, wenn Du zu niedrigeren Preisen die Ware verkaufst und sie verhindern wollen, dass der Preis nach unten geht.