wie bekommt bürge sein geld zurück

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bei Geld hört bekanntlich die Freundschaft auf - bei Familien sollte es das auch. Das ist ja gerade der Knachpunkt bei einer Bürgschaft - daher kann man nur jedem davon abraten. Selbst wenn es um einen Verwandten geht. Finger weg!

Es wird Euch nichts anderes übrig bleiben gegen den eigenen Verwandten zu klagen, wenn er sich nichtfreiwillig bereit erklärt den Euch entstandenen Schaden zu ersetzen.

Aber so etwas wie bei Euch kann eintreten, wenn man eine Bürgschaft übernimmt. Dessen muss man sich immer bewußt sein, wenn man für jemaanden bürgt, dass man dann auch für die gebürgte Geldsumme einstehen muß.

Eine Bürgschaft sieht zunächst im Außenverhältnis zum Gläubiger nicht vor, daß der Bürge in irgendeiner Form etwas zurückbekommt. Durch die Zahlung ist die Schuld gegenüber dem Gläubiger beglichen.

Im Innenverhältnis zwischen Bürge und ursprünglichem Schuldner kann alles mögliche oder nichts vereinbart sein. Es kann beispielsweise damals vereinbart worden sein, daß für den Fall der Inanspruchnahme der Bürgschaft der Schuldner dem Bürgen den Betrag in Raten zurückzahlt. Im schlimmsten Fall hast Du zwar durch den Forderungsübergang auf den Bürgen lt. §774 BGB einen Anspruch, dieser ist jedoch mangels verwertbarer Masse beim Hauptschuldner nicht durchsetzbar.