Widerspruch gegen Lastschrift strafbar?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Du hast Deine Frage etwas mißverständlich formuliert, darum kamen da auch die entsprechenden Antworten. Es geht hier ja im Kern garnicht darum, ob der Widerspruch gegen eine Lastschrift strafbar ist (natürlich ist er es nicht), sondern darum, dass sich jemand durch einen Trick eine Leistung erschlichen hat. Um es auf den Punkt zu bringen: Was hier betrieben wurde, ist eine moderne Form der Zechprellerei. Zuerst nimmt der Täter eine Leistung (=das Mittagessen) entgegen und gibt sich zahlungsbereit (=indem er eine Einzugsermächtigung erteilt). Dann aber legt er -nachdem die Leistung kassiert wurde- Widerspruch gegen die Abbuchung ein um doch kostenlos davon zu kommen. Ich bin Volljurist und kann Dir als solcher nur sagen: Der Anfangsverdacht eines Betrugs ist gegeben. Erstatte ruhig Strafanzeige. Die ist kostenlos und sofern Du mit der Sachverhaltsschilderung bei der Wahrheit bleibst, kann Dir nichts passieren. Allerdings wird wegen eines so kleinen Betrags keine Verurteilung erfolgen. Schon die Anhörung durch die Ermittlungsbehörden aber wird dem Nassauer einen Schrecken einjagen.

Ich glaube, die Frage wurde hier nicht richtig verstanden.

Es geht hier keineswegs um eine private Racheaktion, da ich privat mit dem Schuldner nichts zu tun habe und auch nicht will.

Es geht hier um die Behörde für die ich arbeite und die eventuell Klage wegen Betrugs erheben möchte, da der Schulder eine Leistung bekommen hat (nämlich das Mittagessen für sein Kind), die er nicht bezahlt hat (wissentlich, da Widerspruch gegen Abbuchung).

Ich denke, ich werde dann mal lieber freundlich bei unserem Anwalt nachfragen...