Werkstudent + Kleingewerbe Steuererklärung

3 Antworten

Da dein Verdienst über 400 € (ab 2013 450€) liegt, müsste dein Verdienst als Werkstudent ganz normal über Lohnsteuerkarte gelaufen sein. Dieser wird in der Anlage N eingetragen. (eigentlich nur die Zahlen von der Lohnsteuer-Bescheinigung in das Formular übernehmen und dabei nicht die Anlage Vorsorgeaufwand vergessen)

Also für alle die auch das ähnlich Problem haben.

Ich habe jetzt auch nochmal alles nach-/durchgelesen und es wird folgendes benötigt:

Mantelbogen

Anlage G

Anlage N

EüR (reicht unformal also eine Exceltabelle oder durch ein Programm erzeugt wie in meinem Fall)

p.s.: pezzy trotzdem vielen dank für deine Antwort.

Du solltest das aus Pezzys Antwort aber auch berücksichtigen:

nicht die Anlage Vorsorgeaufwand vergessen

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  • Anlage N --> Einkünfte aus nicht-selbständiger Arbeit. Da du keinen pauschalversteuerten Minijob hast, gehört die Tätigkeit als Werkstudent hier rein.
  • Anlage G --> Einkünfte (Gewinn) aus Gewerbebetrieb
  • Anlage Vorsorgeaufwand --> Für die Geltendmachung der Beiträge zur Sozialversicherung sowie einigen privaten Versicherung (Haftplficht, Unfall, Risikoleben), sofern die Höchstgrenzen nicht durch KV/PV erschöpft sind.
  • Anlage AV --> sofern ein Riestervertrag vorhanden ist.

8.001,- € ist keine Zahl die ich irgendwie im Einkommensteuerrecht unterbringen kann. Für 2012 lag der Grundfreibetrag für ledige bei 8.004,- €.