Werden Vorschusszinsen bei der Sparbuchabrechnung versteuert?

2 Antworten

Nach meiner Einschätzung - ich habe hierzu nicht das entsprechende BMF Schreiben konsultiert - unterliegen die Guthabenzinsen (ohne Abzug von VZ) der Abgeltungssteuer.

Vorschusszinsen (VZ) sind Darlehnszinsen und als solche nicht abzugsfähig. Sie sind auch nicht als Werbungskosten zu sehen, weil mit diesem Aufwand keine Einkünfteerzielung oder -erhaltung erreicht werden soll. Die Guthaben- und Vorschusszinsen betreffen zwei völlig unterschiedliche, aufeinanderfolgende Zeiträume.

Über die Richtigkeit der Berechnung der VZ will ich mich nicht äußern.

Meine Bank sagte mir, dass Vorschusszinsen von den Zinserträgen abgezogen werden und erst dann die Abgeltungsteuer fällig wird.

So wird es auch allgemein von den Banken gehandhabt!

0