Werden Schäden an gemieteten Geräten von der Haftpflichtversicherung übernommen?

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Nein, bei einer normalen Haftpflichtversicherung sind Geräte über die ein Mietvertrag besteht nicht versichert. Wenn du dir aber ein Gerät ausleihen willst und denkst, dass dieses beim Ausleihen kaputt gehen kann, dann besteht im ausleihenden Unternehmen meistens die Möglichkeit eine Sachversicherung abzuschließen. Man sollte aber die Gesamtkosten mit der Anschaffung einer Bohrmaschine vergleichen...

In den Allgemeinen Haftpflicht Bedingungen aller Versicherer ist Leihe und Miete vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Lediglich in den Besonderen Bedingungen einiger Versicherer sind sie wieder eingeschlossen. Meist mit einem Selbstbehalt und/oder einem Sublimit (niedrigere Deckungssumme) versehen. In dem Tarif "Vario" der Haftpflichtkasse Darmstadt zum Beispiel lässt sich diese Deckung gegen einen geringen Mehrbeitrag einschließen. Das gilt dann nicht nur für die geliehene - oder besser gemietete - Bohrmaschine aus dem Baumarkt, sondern auch für bewegliche Gegenstände im Hotelzimmer.